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Experten-Antwort

"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"

von Carla F14.09.2013 | 23:28
2623 Ansichten
8 Antworten
Guten Abend ! Mein Sachverhalt: Ich wurde vor einigen Monaten an der Hüfte operiert. Daher darf ich nach Angaben der behandelnden Ärzte (Chirurg,Arzt auf Reha und Hausarzt) meinen erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben. Ich kann nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber u. Hausarzt kommende Woche eine Wiedereingliederung (3 Std./Tag) an einem anderen Arbeitsplatz beginnen. Nun hat mir die DRV , wohl auf Rücksprache mit den Reha-Ärzten) die Anträge G100/130 zugesandt . Kann ich die Wiedereingliederung beginnen und den Antrag danach stellen ? Ich habe gehört, das die DRV nach einem Betriebsinternen Versuch der Wiedereingliederung den Antrag nicht mehr annimmt. LG Carla

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.09.2013 | 13:47

Da aus Ihrer Anfrage nicht klar hervorgeht, wer der Kostenträger für die stufenweise Wiedereingliederung ist, empfehle ich mit der Reha-Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers telefonisch Kontakt aufzunehmen. Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Antragstellung der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wie bereits angedeutet können diverse Leistungen infrage kommen.

7 Antworten

Carla Fam 15.09.2013 | 15:58
Ich bin mir eigentlich schon sicher, das der Arbeitsplatz aus körperlicher Sicht der richtige ist. Der Sozialberater auf der Reha meinte, das diese Anträge auch zur Finanzierung einer Weiterbildung dienen. Also keine Umschulung, sondern ggf. Kosten für Lehrgänge bei der IHK etc. decken sollen, da es sich um ein anderes Berufsbild handelt. Liege ich dies bezgl. falsch ? Sind das andere Anträge ?
???am 15.09.2013 | 14:24
Bei LTA geht es darum, dass Sie einen gesundheitlich passenden Arbeitsplatz bekommen. Wenn Ihr neuer Arbeitsplatz Ihren gesundheitlichen Einschränkungen entspricht, sind LTA ja nicht mehr notwendig. Warum sollte die DRV dann noch LTA bewilligen? Sollte der Arbeitsplatz nicht gesundheitlich passend sein, sollten Sie sich gut überlegen, die Wiedereingliederung überhaupt anzutreten.
???am 16.09.2013 | 08:38
Nein, auch das fällt unter LTA. Allerdings müssen die Anträge rechtzeitig gestellt werden. "Wiedereingliederung beginnen und den Antrag danach stellen" wäre zu spät.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 16.09.2013 | 13:11
Unter die Kategorie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben fallen vielerlei Leistungen, die möglich wären, sei es Weiterbildungen, Umschulungen oder gar Hilfsmittel am Arbeitsplatz (beispielsweise höhenverstellbarer Schreibtisch). Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen (G100 + G130). Die stufenweise Wiedereingliederung widerspricht jedoch ein wenig dem Rehabilitationskonzept des Rentenversicherungsträgers. So wie ich Sie verstehe, wurde seitens der Rehabilitationseinrichtung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeregt, aus dem Grund, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht länger in vollem Umfang ausüben können; eine stufenweise Wiedereingliederung wurde lediglich von Ihrem Hausarzt in Kooperation mit Ihrem Arbeitgeber angeregt (Krankenkasse wahrscheinlich Kostenträger). Besprechen Sie am Besten die weitere Vorgehensweise (ob tatsächlich eine stufenweise Wiedereingliederung begonnen werden soll) nochmals mit Ihrem Hausarzt, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Entlassungsberichtes der Rehabilitationsklinik.
Carla Fam 16.09.2013 | 15:34
Der Kostenträger für die Wiedereingliederung wäre zunächst die Krankenkasse. Ich habe übermorgen ein Termin beim Hausarzt , evtl. kann er mir ja weiterhelfen. Danach einen Termin beim Arbeitgeber und beim Betriebsarzt. Ich hoffe , das die Herren sich einig werden .
Carla Fam 16.09.2013 | 15:40
Carla F schrieb

Nur zur Info:

Die Anträge können lt. DRV auch später noch gestellt werden.

PS: Davon gehe ich zumind. aus. Bis Ende Klinikaufenthalt bekam ich Übergangsgeld von der DRV, seit dem Tag der Entlassung Krankengeld von der Krankenkasse ...
Carla Fam 14.10.2013 | 20:48
Nur zur Info: Die Anträge können lt. DRV auch später noch gestellt werden.
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