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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach

von jns11.07.2011 | 12:10
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4 Antworten

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Hallo, nach einer Schulter-OP-Reha (Januar 2011) habe ich einen Antrag "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gestellt. Die Ärzte waren der Meinung das ich in meinem Job (Rohrleitungsbauer) nicht mehr arbeiten könne. Ich bin seitdem krankgeschrieben. Dieser LTA-Antrag wurde dem Grunde nach bewilligt. Nun bekam ich einen zweiten Brief wo mir "Leistungen zur Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bewilligt wurden. Weiterhin stand in dem Brief: "...Für Sie kommt eine innerbetriebliche Umsetzung in Betracht..." Für mich kam aber eine innerbetriebliche Umsetzung nie in Betracht. Habe dies auch dem Sachbearbeiter der DRV mitgeteilt. Der meinte, er sage es dem zuständigen Bearbeiter und sie würden sich dann melden.. Soll ich nun trotzdem einen Widerspruch schreiben oder bekomm ich einen Termin beim Reha-Berater. Habe keine Ahnung wie es jetzt weiter geht. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den bisherigen Beiträgen kann ich nur zustimmen.

Auf jeden Fall sollten Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner zwecks Terminabstimmung mit dem Rehafachberater in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu konkretisieren.

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3 Antworten

gast 123am 11.07.2011 | 12:17
Hallo jns, melden Sie sich schnellstmöglich bei der zuständigen RV vor Ort und machen Sie einen Termin beim zuständigen Rehaberater aus. Je nach RV meldet sich der Rehaberater bei Ihnen, evtl. müssen Sie aber selbst initiativ werden und sich melden. Das steht normalerweise im Bescheid. Gruß gast
jnsam 11.07.2011 | 12:45
Hallo gast 123, In dem Bescheid stand das ich mich melden soll wenn eine betriebliche Umsetzung nicht möglich ist. Wie schon gesagt: Soll ich nun warten, sicherheitshalber in Einspruch gehen oder einfach nochmal anrufen und um einen Termin bitten? Danke schonmal für die Antworten
Uzzo für meine guten Freundeam 11.07.2011 | 13:12
Hallo, Den LTA Bescheid den Sie erhalten haben bezieht sich darauz,dass Sie noch einen Arbeitsplatz inne haben.So versucht man zunächst eine innerbetriebliche Lösung zu finden.Das dürfte soweit klar sein.Ist dies nicht möglich dann können Sie mit dem Berater Kontakt aufnehmen.Was nun für Sie bleibt wäre je nach Ihrem Alter eine Eingliedrungshilfe z.B.Das heisst sollte sich ein Arbeitgeber finden der Sie auf eine Tätigkeit einarbeiten kann unter Rücksicht auf Ihre gesundheitlichen Einschränkungen dann kann die DRV diese mit Zuschüssen zum Lohn unterstützen.Eine Umschulung lommt nur in betracht wenn es Ihr Alter noch zulässt.Sie sollten dann nicht älter als 40 sein was schon für eine qualifizierte Leistung älter bedeutet.Genaures erfahren Sie bei Ihreem Berater der DRV. Gruss
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