Die Ausführungen von Schorsch (01.02.17, 20:16 Uhr) können so bestätigt werden.
Unter „Sozialmedizinischer Dienst“ sind Ärzte zu verstehen, die den Rentenversicherungsträger hinsichtlich der sozialmedizinischen Aspekte des Einzelfalls beraten (Abgabe von Stellungnahmen etc.) damit eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden kann.
Die Verfahrensdauer bis zur Entscheidung über den Antrag ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Der zuständige Sachbearbeiter kann ggf. telefonisch Auskunft zum aktuellen Stand der Angelegenheit geben.