Wenn Sie den Widerspruch fristgerecht eingelegt haben, beginnt nun das Widerspruchsverfahren. Der zuständige Rentenversicherungsträger überprüft nun, ob der Widerspruch begründet ist.
Im Rahmen dieser Prüfung werden ggf. weitere Ermittlungen vorgenommen. Ob eine weitere medizinische Untersuchung in einer unserer Untersuchungsstellen notwendig ist, entscheidet unsere ärztliche Abteilung.
Sie schreiben in Ihrem letzten Absatz von "unhabhängigen" Arzt bzw. Gutachter, von diesem Wunschgedanken sollte man sich verabschieden.
Kein Gutachter, schon gar nicht von Seiten der DRV Bund, ist wirklich unabhängig, sie stehen auf der Seite der Rentenversicherung und erhalten von dieser auch ihren Obolus.
Auch, und das nicht selten, erfolgt eine Entscheidung der mediz. Abteilung der Rentenversicherung nach Aktenlage, so ungewöhnlich ist das nicht.
P.L.
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