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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen OP gekündigt.

von Andre02.02.2017 | 20:29
1126 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, hätte da mal eine Frage.. mir wurde 2016 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt, in der Reha wurde festgestellt, dass Ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben darf, am 1.09.2016 konnte Ich eine Umschulung anfangen, im November verschlechterte sich mein Gesundheitszustand, eine OP war im Dezember 2016 unausweichlich. Da die Gesundung der OP auf 3 Monate festgelegt wurde, hat die Rentenversicherung, die Umschulung beendet und auch die Teilhabe am Arbeitsleben. ( gekündigt ) Ist nun Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben/ Umschulung, was ja auf der Reha festgestellt und Genehmigt für meine erste Behinderung wurde für immer weg, oder muss Ich wegen meiner Neuen zusätzlichen Behinderung einen Neuen Antrag stellen, bzw. in Reha gehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einzelfälle können in diesem Forum nicht abschließend beantwortet werden.

Nach der Schilderung wurde die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Sie ist damit beendet.

Das bedeutet aber nicht, dass das - gesamte - Verfahren damit abgeschlossen ist ("gekündigt"). Es bleibt vielmehr solange anhängig, bis eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht ist bzw. die Erfolglosigkeit weiterer Leistungen definitiv bescheidmäßig festgestellt ist.

Sollte die grundsätzliche Zusage von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich aufgehoben worden sein ("gekündigt"), wird geraten, umgehend Widerspruch zu erheben.

Im übrigen sollten Sie Kontakt mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater aufnehmen, um das Weitere zu besprechen.

Gute Besserung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 02.02.2017 | 21:21
Bitte wenden Sie sich an den Rehaberater/Sachbearbeiter der bislang zuständig war und klären wie der weitere Fortgang ist. Möglicherweise kann die begonnene Umschulung fortgesetzt werden; vielleicht auch nicht z.B. wegen der neuen Erkrankung, dann müssen Alternativen gesucht werden. Darüber im Forum zu spekulieren bringt nichts. Klären Sie das direkt.
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