Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Peter1958,
wie Sie bereits selbst ermittelt haben, ist ein Antrag beim PSVaG formlos schriftlich zu beantragen.
Für die Klärung Ihrer Fragen, ob der Antrag rechtsgültig auch per e-Mail gestellt werden kann und welche Unterlagen für die Gewährung der Versorgung notwendig sind, wenden Sie sich bitte an den PSVaG.
Der PSVaG ist wie folgt erreichbar:
https://www.psvag.de/kontakt.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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