Guten Tag Peter1958,
wie Sie bereits selbst ermittelt haben, ist ein Antrag beim PSVaG formlos schriftlich zu beantragen.
Für die Klärung Ihrer Fragen, ob der Antrag rechtsgültig auch per e-Mail gestellt werden kann und welche Unterlagen für die Gewährung der Versorgung notwendig sind, wenden Sie sich bitte an den PSVaG.
Der PSVaG ist wie folgt erreichbar:
https://www.psvag.de/kontakt.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung