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Experten-Antwort

Leistungsbild

von Anna P.14.03.2025 | 17:02
364 Ansichten
8 Antworten
Hallo zusammen, ich habe einen Antrag auf eine Teilerwerbsmindrrngsrente gestellt. Die DRV Rheinland teilte mir nun mit, dass ich noch 3- 6 Stunden arbeiten könne. Sie fragt, ob mein Arbeitgeber mich entsprechend beschäftigen kann. Einen entsprechenden Vordruck soll mein Arbeitgeber ausfüllen. Ebenfalls war ein Blanko Vordruck zu meinem Leistungsbild beigefügt, den auch mein Arbeitgeber ausfüllen soll. Wie kann dieser denn mein Leistungsbild beurteilen. Auf telefonische Nachfrage bei der DRV Rheinland wurde ich nur unverschämt gefragt, ob ich denn lesen könne. Im Schreiben stände ja schließlich drin, dass mein Arbeitgeber das Leistungsbild auszufüllen hätte. Wenn er dies nicht könne, hätte ich eben Pech gehabt. Wer hat es nun wirklich auszufüllen??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.03.2025 | 11:14

Hallo Anna P.,

 

Ihr Arbeitgeber sollte den Vordruck zum Leistungsbild ausfüllen, da dieser die Arbeitsbedingungen und Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes kennt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV ) fordert dies, um zu beurteilen, ob Ihre Arbeitsfähigkeit den Anforderungen genau dieses Arbeitsplatzes entspricht.Falls Ihr Arbeitgeber nun keine Einschätzung dazu abgeben kann, könnten Sie sich an die DRV wenden und darauf hinweisen, dass eine medizinische Bewertung durch Gutachter notwendig ist. Wir empfehlen Ihnen dies auf schriftlichem Wege zu tun. Laut den gesetzlichen Vorschriften ist die DRV verpflichtet, Ihre Erwerbsminderung anhand medizinischer Unterlagen, auch durch Überprüfung der gesundheitlichen Anforderungen eines möglichen Teilzeitarbeitsplatzes bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber zu prüfen.

 

Sie können sich bei der Kommunikation hierzu auch durch einen Sozialverband-zum Beispiel SoVD oder VdK- unterstützen oder vertreten lassen. Selbstverständlich können Sie auch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Peter T.am 14.03.2025 | 17:22
Normalerweise steht in dem Schreiben an den AG schon drin, welche Einschränkungen bestehen. Der AG sollte dann eigentlich dazu Stellung nehmen, ob er den AN mit den bestehenden Einschränkungen weiter beschäftigen kann...
Anna P.am 14.03.2025 | 18:01
Peter T. schrieb

Normalerweise steht in dem Schreiben an den AG schon drin, welche Einschränkungen bestehen.

Der AG sollte dann eigentlich dazu Stellung nehmen, ob er den AN mit den bestehenden Einschränkungen weiter beschäftigen kann...

Danke Peter für Deine Meinung. Diese deckt sich auch mit meinen Vorstellungen, aber auch mit praktischen Erwägungen. Laut DRV Rheinland soll ja mein Arbeitgeber mein Leistungsbild bestimmen. Da müsste ich ihm ja zunächst meine lange Krankheitsgeschichte offen legen. Das kann ja wohl nicht richtig sein. Was soll ich machen? Die DRV Rheinland begmharrt auf ihrem Standpunkt!
Mikeam 14.03.2025 | 19:15
Bitte noch mal bei der DRV anrufen. Vielleicht wurde versehentlich das Leistungsbild unausgefüllt mitgeschickt. Der Arbeitgeber muss das natürlich nicht ausfüllen.
Eigentor!am 14.03.2025 | 19:29
Uwe schrieb

Der Rat eines Hirnlosen! https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/leistungsbild-11

Na ja, hirnlos sind scheinbar Sie, da Sie einen Link angeführt haben, der nicht im Mindesten weiterhilft. Vermutlich verstehen Sie auch rein gar nichts von der Materie. Peinlich!
Uweam 15.03.2025 | 19:02
Mike schrieb

Bitte noch mal bei der DRV anrufen. Vielleicht wurde versehentlich das Leistungsbild unausgefüllt mitgeschickt. Der Arbeitgeber muss das natürlich nicht ausfüllen.

Dann lese die Expertenantwort dort, zur Not wieder und wieder. Vielleicht macht es irgendwann auch ohne Hirn "Klick"!
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