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Experten-Antwort

Leistungsbildabfrage, Teilzeitarbeitsplatz TEMR

von Frau Meier01.03.2023 | 08:23
247 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrter Experten, nach der Reha wurde ich mit einer Empfehlung für eine TeilErwerbsminderungsrentenantrag entlassen. Beantragt habe ich zwar trotzdem eine volle, aber naja. Ich bin schwerbehindert und arbeite im öffentlichen Dienst Vollzeit und werde demnächst die Stunden reduzieren. Mir wurde gesagt, dass der Arbeitgeber noch ein Leistungsbild von der DRV vorgelegt bekommt, wonach er entscheiden muss, ob er einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz hat. Welcher Stelle des Verfahrens wird dieses dem Arbeitgeber zugesandt? Inzwischen musste er schon den Hinzuverdienst ab 1. August 2022 ausfüllen. Kommt dieses Leistungsbild in jedem Fall oder ist das manchmal auch entbehrlich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Meier,

das können wir von hier aus nicht konkret beantworten, da hier u. U. die Verfahren bei den verschiedenen Trägern variieren können. Grundsätzlich wird es aber in Fällen, in denen ein Leistungsfall teilweise EM und ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegen, immer versandt. Wenn Sie sicher gehen wollen, ob die Anfrage noch an den Arbeitgeber verschickt wird (ich entnehme Ihrer Anfrage, dass dies wohl bisher nicht erfolgte), erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Rententräger.

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3 Antworten

Frau Meieram 01.03.2023 | 10:06
So richtig zufrieden bin ich mit dem Leistungsbild nicht, das ich da vorliegen soll, da stehen lauter Einschränkungen und medizinische Dinge drin, die ich eigentlich meinem Arbeitgeber gar nicht sagen möchte. So soll er immer nichts von der Krankheit erfahren und da soll ich ihm sagen, dass ich nichts mehr kann.
Erklärbäram 01.03.2023 | 10:11
Welche Idee haben Sie, wie der Arbeitgeber Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz schaffen soll, wenn Sie ihm die Einschränkungen, die bei Ihnen vorliegen, nicht mitteilen wollen? Sie sind ja nicht verpflichtet, "das Kind beim Namen" zu nennen (= Sie müssen keine Diagnose benennen), aber wie der Arbeitsplatz gestaltet sein sollte, damit Sie langfristig nicht zulasten Ihrer Restgesundheit arbeiten, sollten Sie schon thematisieren. Ggf. hilft ja ein Vorgespräch mit dem Integrationsfachdienst oder - wenn vorhanden - Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Betriebsarzt. Auch ein Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und kann zugleich vielleicht einschätzen, was an Ihrem Arbeitsplatz anders sein müsste, damit es gut für Sie ist.
Frau Meieram 01.03.2023 | 10:14
Inzwischen glaube ich, dass ich mit der Teil-Erwerbsminderungsrente zufrieden bin und kündigen werde. Es gibt ja nur Bürostellen in unserem Amt und diese hatte ich schon vorher inne.
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