Hallo Frau Meier,
das können wir von hier aus nicht konkret beantworten, da hier u. U. die Verfahren bei den verschiedenen Trägern variieren können. Grundsätzlich wird es aber in Fällen, in denen ein Leistungsfall teilweise EM und ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegen, immer versandt. Wenn Sie sicher gehen wollen, ob die Anfrage noch an den Arbeitgeber verschickt wird (ich entnehme Ihrer Anfrage, dass dies wohl bisher nicht erfolgte), erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Rententräger.
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