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Experten-Antwort

Leistungsfähigkeit Bezugsberuf

von Waimea002221.09.2018 | 16:05
114 Ansichten
3 Antworten

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Hallo liegen unterschiedliche Leistungseinschränkungen zur gleichen Zeit vor, da die EMR und LTA unterschiedliche Gutachten gesichtet hat, besser ausgedrückt - 1 Thema 2 Meinungen - nicht vor, welche Meinung zählt ? Während in der EMR Ermitllung wirklich alle Gutachten gesichtet wurden, inkl MDK GU - GerichtsGU - Unfallversicherung, legt sich die LTA durch ein Gutachten fest. Es handelt sich dabei um ein GU aus der EMR Ermittlung und wurde von dem zuständigen anfordernden Arzt als nich schlüssig und sinnig falsch betrachtet. Weiteres Kriterium, die LTA wusste dies nicht. Forderte die weiteren Gutachten aus der EMR Ermittlung - Widerspruch nicht an. Was zählt ? Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Waimea0022,

grundsätzlich sollten sowohl bei der Entscheidung über eine EMR, als auch bei der Entscheidung über eine LTA alle vorhandenen Gutachten/medizinischen Unterlagen Berücksichtigung finden. Warum dies in Ihrem Fall offenbar nicht der Fall war/ist, kann ich von hier aus leider nicht nachvollziehen. Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, nochmals Kontakt mit dem zuständigen Leistungsträger (mit Hinweis auf die weiteren vorliegenden Unterlagen/Gutachten) aufzunehmen und/oder den Sachverhalt ggf. über ein Widerspruchsverfahren klären zu lassen.

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2 Antworten

W*lfgangam 21.09.2018 | 19:33
Hallo Waimea0022, wenn ich demnächst ein med. Studium mit ergänzender fachlicher Qualifikation für Ihren Bereich beginnen würde und anschließend noch soz.-med. Zusatzfähigwissen erwerbe, werde ich Ihnen meine 'Meinung' dazu mitteilen können - die auch gerichtsfest wäre, sofern die Gerichte in letzter Instanz dem folgen ...warten Sie bitte noch ein Jahre, dann kann ich Ihren Fall nach Aktenstudium bewerten ;-) Wer soll Ihre Frage, die auf med. unterschiedlichen Beurteilungen beruhen, hier beantworten können? Da können Sie sich nur auf den Weg des Widerspruchs ff. begeben ...und sich fachlicher Hilfe bedienen: SoVD, VdK, Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht. Gruß w.
???am 22.09.2018 | 11:31
Grundsätzlich gilt: Innerhalb einer Behörde sollten sich die Gutachter mit Ihren Entscheidungen abstimmen. Das kann aber auch mal schiefgehen, z.B. wenn sich Unterlagen z.B. wegen einer Klage außer Haus befinden. Die DRV und die AfA (= LTA ?)müssen sich nur dann abstimmen, wenn die AfA den Betroffenen für EM hält und die DRV nichtS
Deutsche Rentenversicherung
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