Hallo Fynn,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können. Der Rentenversicherungsträger prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen und ggf. einer ärztlichen Begutachtung. Hierbei wird dann der Leistungsfall, dass heißt der Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt. Dies ist somit der Zeitpunkt, zu dem aus medizinischer Sicht die Erwerbsminderung eingetreten ist.
Nicht jede Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit stellt auch gleichzeitig den Eintritt eines Leistungsfalls dar.
Ob und wann bei Ihnen ein Leistungsfall für eine Rente wegen Erwerbsminderung eingetreten ist, kann nur durch den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers festgestellt werden.
Nachdem Sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt haben, ist dieses Verfahren zunächst abzuwarten.
Nach Abschluss des Rehabilitationsverfahrens und Erhalt des Entlassungsberichtes prüft der Rentenversicherungsträger, ob eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Betracht kommen könnte.
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