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Experten-Antwort

Leistungsfall

von Fynn10.07.2024 | 10:23
366 Ansichten
5 Antworten
Hallo, erstmal vielen Dank, dass ich hier eine Frage stellen darf. Ich habe im Forum schon viel über die Bestimmung des Leistungsfalls bei der EMR gelesen, häufig wird darauf verwiesen, dass dies hier keiner beurteilen kann und man alternativ eine Glaskugel befragen sollte … Aber ist dies wirklich so ? Kommen einem die Gutachter nicht entgegen, wenn der Eintritt des Leistungsfalls strittig ist ? In meinem Fall ist nämlich wirklich etwas Spiel … ich bin wegen einer Psychose AU. Die Psychose ist jetzt allerdings vorüber und ich habe mich von dieser Art der Erkrankung erholt. Durch die Medikamente die ich nun gegen Psychosen nehmen muss, kann ich jetzt aber aktuell nicht arbeiten und habe eine Reha beantragt. Im Endeffekt bin ich jetzt nämlich nicht wegen der Psychose Erwerbsgemindert, sondern wegen der zunehmenden Nebenwirkungen der Medikamente. Wegen der Psychose wäre der Tag der Erwerbsminderung vermutlich die erste AU, wegen der Medikamente der Tag des Rehaantrages. Meine Frage, wie entscheidet man sowas ? Die Frage brennt mir auf den Finger, weil da sehr viel dran hängt. VG Fynn

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.07.2024 | 11:47

Hallo Fynn,

 

die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können. Der Rentenversicherungsträger prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen und ggf. einer ärztlichen Begutachtung. Hierbei wird dann der Leistungsfall, dass heißt der Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt. Dies ist somit der Zeitpunkt, zu dem aus medizinischer Sicht die Erwerbsminderung eingetreten ist.

 

Nicht jede Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit stellt auch gleichzeitig den Eintritt eines Leistungsfalls dar.

Ob und wann bei Ihnen ein Leistungsfall für eine Rente wegen Erwerbsminderung eingetreten ist, kann nur durch den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers festgestellt werden.

 

Nachdem Sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt haben, ist dieses Verfahren zunächst abzuwarten.

Nach Abschluss des Rehabilitationsverfahrens und Erhalt des Entlassungsberichtes prüft der Rentenversicherungsträger, ob eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Betracht kommen könnte.

 

4 Antworten

Peteram 10.07.2024 | 10:30
Hallo Fynn, im Moment kannst du lediglich aufgrund der Medikamente nicht arbeiten. Mit Erwerbsunfähigkeit hat das aber nichts zu tun. Ob eine Reha genehmigt wird ist ja auch noch nicht entschieden. Alles andere wäre auch ein Blick in die Glaskugel.Es bleibt leider nichts anderes übrig als abzuwarten wann was und wie passiert. Gruß Peter
Geaam 10.07.2024 | 10:48
Ich nehme auch Neuroleptika, dass mit den Nebenwirkungen gibt sich, bzw. ist Gewöhnung. Eine Rente bekommst Du dafür nicht! Die Reha wird Dich wieder auf die Beine stellen!
Timam 10.07.2024 | 11:12
Das mit den Nebenwirkungen bei solchen Medikamenten ist so eine Sache! Ich nehme selber seit Jahren Neuraleptika und andere Medikamente gegen eine psychische Erkrankung! Sie sollten noch einmal dringend Rücksprache mit ihren Arzt halten! Bei mir hat es sehr lange gedauert bis ich die Medikamente bekam, die kaum spürbare Nebenwirkungen hatten! Das ist heute bei der Vielfalt der Medikamente möglich! Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie eine Rente bekommen, weil Sie die Medikamente nicht vertragen! Aber ich bin kein Arzt, kein Hellseher und kein Hoffnungsmacher! Ihnen auf Ihren weiteren Weg, alles Gute!
Schadeam 10.07.2024 | 12:57
Zunächst haben Sie Reha beantragt und darüber wird demnächst entschieden. Ob und wann dann vielleicht eine EM Rente spruchreif wird, weiß niemand. Wenn es soweit ist müssen die Ärzte angeben ab wann Sie dann erwerbsgemindert sind. Darüber zu spekulieren macht heute wenig bis gar keinen Sinn, weil man darauf auch keinen Einfluss hat (und es bei psychischen Erkrankungen ohnehin schwer sein dürfte einen konkreten Termin festzulegen. Zur Frage ob Ihnen die Gutachter entgegenkommen, gebe ich zu bedenken, dass die dann überlegen müssten welcher Zeitpunkt für Sie im Einzelfall optimal wäre. Dazu müsste der Arzt Ihr Versicherungsleben kennen und Kenntnisse in der Rentenberechnung haben. Hat er aber nicht und deshalb wird das ein Traum bleiben.
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