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Experten-Antwort

Leistungsfall vom 01.05. Volle EMR ab Beginn des 7. Monats was ist in der Zwischenzeit mit ALG 1

von Grottenolm30.07.2025 | 07:46
283 Ansichten
3 Antworten
Hallo, meine Erwerbsminderungsrente ist ab dem 01.05. bewilligt. Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld beziehe ich ALG 1. Kann man die Rentenzahlung vorziehen, wenn mein ALG 1 jetzt eingestellt wird. Danke für ein kurzes Feedback. Grottenolm

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2025 | 12:25

Hallo Grottenolm,

 

nach § 101 Abs. 1a SGB VI wird der Beginn einer allein aus medizinischen Gründen befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung ausnahmsweise vor den siebten Kalendermonat gezogen. Versicherte sollen in besonderen Ausnahmefällen einen früheren Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, wenn aufgrund einer fehlenden Nahtlosigkeit zwischen der Rente und dem Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehungsweise Krankentagegeld ein besonderes Schutzbedürfnis besteht.

Treffen diese beiden fett gedruckten Voraussetzungen auf Sie zu, wenden Sie sich bitte zwecks Prüfung der früheren Zahlung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Direkt an zuständige DRV-Sachbearbeitung wendenam 30.07.2025 | 08:51
Wenn Sie keinen Arbeitslohn, kein ALG1 und kein Krankengeld mehr bekommen, sollten Sie sich direkt an Ihre zuständige DRV-Sachbearbeitung wenden. Wenn jemand also finanziell bedürftig ist, kann die EM-Rentenzahlung ggf. auch früher erfolgen. Das ist aber immer eine Einzelfall-Entscheidung und kann in diesem Forum nicht geklärt werden.
Mondkindam 30.07.2025 | 09:38
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente aus rein medizinzischen Gründen kann die Rente auch vor dem 7. Kalendermonat beginnen, wenn wegen der festgestellten vollen Erwerbsminderung die Arbeitslosengeldzahlung eingestellt wird. Das klärt die Sachbearbeitung aber normalerweise vor Erteilung des Rentenbescheides mit der Agentur für Arbeit ab, man macht sich ja nicht mehr Arbeit als nötig. Hab aber auch schon gesehen, dass die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit den für die Anfrage verwendeten bundeseinheitlichen Vordruck nicht verstehen.
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