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Experten-Antwort

Leistungskürzung bei privater Absicherung

von J Schach13.06.2023 | 12:18
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich würde gern mein 18 Jähriges Kind gegen BU versichern. Dabei stellen sich folgende Fragen: Wenn noch nicht 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde, und mein Einkommen ist unter 100.000 Euro, dann kann das Kind Grundsicherung bei voller EMR beantragen. Wird dann die private Absicherung gegen die zu zahlende Leistung gegengerechnet? Macht es denn vor den 5 Jahren überhaupt Sinn das Kind dagegen abzusichern? Bei halber EMR und Bezug von ALG wird dann auch die private Absicherung gegengerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo J Schach,

eine private Rente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Bezüglich der Grundsicherung sollten Sie sich beim zuständigen Sozialhilfeträger informieren. Allgemeine Informationen finden Sie auch in der Broschüre "Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner"

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/berufsunfaehigkeit-wie-sie-sich-gegen-verlust-des-einkommens-absichern-13931

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Dieteram 13.06.2023 | 12:31
Das müssen Sie bei einem Versicherer machen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann man Berufsunfähigkeit nicht absichern.
J Schacham 13.06.2023 | 12:40
Vielen Dank Dieter- Das würde ich auch bei einem Versicherer abschließen-da ist allerdings auch nicht klar, das wenn das Kind nicht 5 Jahre eingezahlt hat ins Rentensystem und somit nur Grundsicherung, bzw bei halber EMR zusätzlich ALG, bezieht, die komplette Leistung die ich abschließe, gegengerechnet wird. Dann macht es ja keinen Sinn die im Vorfeld abzuschließen- Die Grundsicherung wäre ja höher und würde damit nur aufstocken auf den gewählten versicherungsschutz....
Dieteram 13.06.2023 | 12:49
Auf eine Erwerbsminderungsrente würde die private BU nicht angerechnet werden. Aber bei reiner Berufsunfähigkeit gibt es auch keine Erwerbsminderungsrente. Das ist ja der wichtigste Hintergrund, sich privat gegen Berufsunfähigkeit zu versichern.
Berndam 13.06.2023 | 12:57
Von der Erfüllung der 60 monatigen Wartezeit ist der Anspruch auf Grundsicherung nicht abhängig. Grundsicherung bekommt auch nur, wer unbefristet voll erwerbsgemindert ist, für teilweise Erwerbsminderung gibt's ALG II und für befristete volle Erwerbsminderung gibt's Hilfe zum Lebensunterhalt. Die BU-Rente wird bei Grundsicherung, ALG II, HzL & Co. als Einkommen angerechnet, daher ist es wichtig, diese in ausreichender Höhe (ich empfehle mindestens 1000, besser min. 1500 Euro) abzuschließen, sonst kann man sich das sparen. Kommt drauf an, ob ALG I oder II gemeint ist, bei ALG II wird die BU-Rente angerechnet, bei ALG I nicht. Was ich noch allgemein dazu sagen möchte: - die 60 monatige Wartezeit muss für den Anspruch auf EM-Rente nicht zwingend erfüllt sein, es gibt Ausnahmen - eine BU Versicherung abzuschließen ist günstiger, je früher man sie abschließt, bei bestimmten Berufen später wäre sie ggf. unbezahlbar - vor Abschluss einer BU Versicherung sollten Sie sich beraten lassen, z.B. bei der Verbraucherzentrale - was passiert mit der BU Police, wenn man den Beruf wechselt? - hat der Vertrag eine Dynamik (Inflationsausgleich)? - man kann die gesetzliche EM-Rente erhöhen, indem man, vor Eintritt einer Erwerbsminderung Höchst-Beiträge für Schulzeiten (z.B. 17. Lebensjahr) nachzahlt, ist möglich, solange man nicht 45 ist, wenn man im 17. Lebensjahr zur Schule gegangen ist und darüber hinaus nicht versicherungspflichtig beschäftigt war, das ist aber nur bedingt sinnvoll, wenn man die 5 jährige Wartezeit noch nicht erfüllt hat
Abschlägeam 13.06.2023 | 13:41
Seit dem 01.01.2023 gibt es kein ALG II mehr, das heißt jetzt 'Bürgergeld'. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Anspruch kann man z.B. hier nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergerge…
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