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Experten-Antwort

Leistungsnachweis für Rentenversicherungsträger fehlt

von Svenja21.03.2016 | 12:08
2019 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen! Die deutsche Rentenversicherung hat mich angeschrieben und mich auf 2 Lücken in meinem Rentenversicherungsverlauf aufmerksam gemacht. Eine davon ist in dem Zeitraum Februar 1998 bis Juni 1998. Zu besagter Zeit erhielt ich Sozialhilfe, da ich aus dem Beamtentum ausgeschieden bin. Darüber habe ich leider keinen Nachweis mehr und das Sozialamt teilte mir mit, dass sie auch nicht mehr über diese Daten verfügen (Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen?). Gibt es evt. andere Möglichkeiten an einen Nachweises zu kommen oder andere Stellen, die einem diese Zeit bestätigen können? Besten Dank im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Svenja,

wie "Die Farbe Schwarz" und "Katha" bereits geschrieben haben, ist der Bezug von Sozialhilfe keine rentenrechtlich relevante Zeit.

Sie brauchen daher Ihrem Rentenversicherungsträger nur mitteilen, dass Sie Sozialhilfe bezogen haben. Ein Nachweis braucht nicht übersandt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Die Farbe Schwarzam 21.03.2016 | 12:26
Teilen Sie der DRV einfach mit, dass es sich um Sozialhilfebezug handelte. Diese Zeit ist rentenrechtlich nicht relevant, sodass für besagte Zeit weder Beiträge noch sonstwas berücksichtigt werden. Wenn Sie sonst Nachweise benötigen, kann man sich im Einzelfall an Krankenkassen wenden, die seinerzeit zuständig waren. MfG
Kathaam 21.03.2016 | 12:27
Hallo Svenja, da würde ich mir keine Gedanken machen: einfach der DRV mitteilen, dass in diesem Zeitraum Sozialhilfe bezogen wurde. Da der Bezug von Sozialhilfe keine rentenrechtliche Zeit darstellt verbleibt es in diesem Zeitraum bei einer Lücke im Versicherungskonto.
Svenjaam 21.03.2016 | 14:20
Besten Dank für die schnellen Antworten :)
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