Hallo Svenja,
wie "Die Farbe Schwarz" und "Katha" bereits geschrieben haben, ist der Bezug von Sozialhilfe keine rentenrechtlich relevante Zeit.
Sie brauchen daher Ihrem Rentenversicherungsträger nur mitteilen, dass Sie Sozialhilfe bezogen haben. Ein Nachweis braucht nicht übersandt werden.