Hallo Alex41,
Zu möglichen Erwerbsminderungsansprüchen kann natürlich "aus der Ferne" nichts gesagt werden. Allerdings wurde ich nicht vorzeitig die Vermutung in den Raum stellen, dass da vermutlich keine Ansprüche bestehen. Nach ihrer Beschreibung, insbesondere keine Einschränkungen am allgemeinen Arbeitsmarkt, könnte man zunächst diese Vermutung unterstützen, allerdings ist eine abschließende Entscheidung zu Erwerbsminderungsansprüchen damit noch nicht getroffen. Hier empfehle ich ggf. ein Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, um Erwerbsminderungsansprüche (insbes. aus finanzieller Sicht, was würde bei rum kommen) zu hinterfragen. Falls Erwerbsminderung finanziell akzeptabel erscheint (insbes. im Vergleich zu KG/AloGeld-Ansprüchen) sollte ggf. eine Antragstellung erwogen werden, auch wenn Einiges gegen eine Bewilligung spricht. Erst über einen Antrag und die bescheidmäßige Entscheidung haben sie eine verbindliche, belastbare (evtl. auch via Widerspruch angreifbare) Aussage.
Bzgl. bestehender Krankengeldansprüche (noch bzw. wieder bestehender Krankengeldansprüche) wenden sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
Eine (Eigen-)Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist -insbes. wenn und solange sie weiterhin AU geschrieben sind- in aller Regel weder erforderlich, noch sinnvoll.
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