Hallo Wikinger,
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1: Der Höchstbeitrag für das Jahr 2024 liegt bei 1.404,30 Euro.
Frage 2 und 3: Eine Eintragung der Monate, für die Sie eine Nachzahlung vornehmen möchten, bleibt Ihnen vorbehalten. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird geprüft, für wie viele Monate eine Nachzahlung rechtlich möglich ist.
Soweit Übergangszeiten zwischen Ausbildungszeiten nicht den Tatbestand einer Anrechnungszeit erfüllen, sind sie auch nicht als Zeiten der schulischen Ausbildung zu werten und stehen daher für die Nachzahlung nicht zur Verfügung. Eine vor Vollendung des 17. Lebensjahres beendete Schulausbildung ist keine Anrechnungszeit. Die Zeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums usw. ist nicht als Übergangszeit eine Anrechnungszeit, weil die davor liegende Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres keine Anrechnungszeit ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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