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Experten-Antwort

letzten 5 Jahre vor Rente raus aus AMR?

von Helga13.09.2024 | 17:48
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11 Antworten

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Guten Tag. Meine Freundin hat mir erzählt, dass sie (ist jetzt 60) freiwillig aus der Arbeitsmarktrente geht, und wieder bis zur Rente mit 65 (hat schwerbehindertenstatus) Vollzeit arbeiten wird. Sie möchte dadurch Ihre geringe Rente deutlich bis zur Altersrente erhöhen. Sie hat bisher von 16 bis 40 J Vollzeit gearbeitet. Dann 1 Jahr teilzeit, dann Krankengeld 1,5J und seitdem in AMR welche immer verlängert wurde. Sie hat auch seit 3 Jahren einen kleinen erlaubten Minijob. Sie bekommt aktuell ca. 1300e Nettorente als alleinstehende ohne kinder. Frage. sie darf doch diesen Weg gehen? 1 Jahr darf sie doch während ihrer AMR einen Vollzeitjob testen. Das höhere Gehalt wird dann mit der AMR verrechnet? und wenn sie dann über das 1 Jahr Vollzeit weiter arbeitet, fällt die AMR weg, und sie verdient wieder wie früher. und nach 5 Jahren, wenn sie in die Altersrente geht, wird die Rente neu berechnet und fällt sicher höher aus, da dieser Job viel höher bezahlt wird wie damals zur AMR Berechnung. Ich unterstütze sie auf diesen Weg. stimmt das soweit? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

 

in Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen bzw. Ihrer Freundin ausdrücklich ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Zusätzlich kann die Anforderung einer Proberechnung sinnvoll sein. Wenn die Arbeitsmarktrente wegfällt und eine teilweise Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt wird, muss dadurch der Zahlbetrag der Altersrente nicht automatisch steigen. Auch zur Frage der Arbeitserprobung können wir keine pauschal gültigen Antworten geben.

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10 Antworten

Gam 13.09.2024 | 18:37
Die Altersrente wäre nicht niedriger als die EM-Rente. 1300 Euro kann man auch nicht wirklich niedrig nennen,zudem noch ein paar jährliche Rentenerhöhungen anstehen. Es darf bezweifelt werden, dass 5 Jahre arbeiten die Zurechnungszeit der EM-Rente toppt. Eine bis zu 6 monatige Arbeitserprobung wäre Rentenunschädlich möglich. Es will alles reichlich überlegt sein.
Timam 13.09.2024 | 18:47
Dann sollte sie lieber mit 62 in die Schwerbehindertenrente wechseln und dann weiter arbeiten und nebenbei die Schwerbehindertenrente einnehmen. Wenn 24 Monate dazwischen sind, hat sie Bestandsschutz zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Schwerbehindertenrente. Durch nur arbeiten gehen, wird sie ihre Rente nicht mehr steigern können.
Kannnitverstanam 14.09.2024 | 07:32
Da ist jemand (angeblich) schwerbehindert, bekommt dafür eine EM-Rente (Arbeitsmarktrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ????), will dann auf diese Rente verzichten und freiwillig wieder Vollzeit arbeiten gehen. Geht das ? Muß man ein solches Renten-System verstehen? Ich nicht.
Dagam 14.09.2024 | 10:14
Es wäre ja verständlich, wenn jemand sagt er fühlt sich wieder und braucht deshalb keine Rente mehr. Aber wenn die Gewinnmaximierung der Hauptgrund ist, kann es mit der Erwerbsminderung nicht weit her sein!
Helgaam 14.09.2024 | 12:34
Zitat von Tim anzeigenausblenden
Wie meinst Du das? Also mit 62 von AMR in schwerbehindertenrente. Rentenhöhe bliebe gleich?! Aber wo liegt dann der Vorteil? darf man dann länger arbeiten und mehr dazuverdienen als bei der AMR?
Normaler Altersrentneram 14.09.2024 | 14:15
Hier wird beispielhaft vorgeführt und eindeutig gezeigt und beschrieben, wie das deutsche Sozialwesen ausgenutzt und mißbraucht wird. Jahrelang eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit - und weil der Arbeitsmarkt verschlossen sein soll !!! - beziehen, und dann ist man auf einmal wieder "gesund". Weil man anscheinend glaubt so ein paar € mehr erzielen zu können, will und KANN man wieder voll arbeiten, einen Vollzeitjob übernehmen. Und wieviel Gedanken man sich macht, diverse Berechnungen anstellt, Planspiele durchzieht, wo ist der größte Profit für mich!. Hier ist etwas faul im Staate.
Mikeam 14.09.2024 | 15:56
Ich hab das auch schon erlebt Wunderheilung mit 62 und dann noch fünf Jahre Vollzeit. Aber man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt nicht umsonst die befristete medizinische Erwerbsminderungsrente und wenn diese bis zum Beginn einer vorgezogenen Altersrente läuft, ist es das gute Recht desjenigen, in diese zu wechseln und dann gegebenenfalls wieder zu arbeiten. Schließlich war die Rente befristet. Er hätte auch einen Weiterbewilligungantrag stellen können und es wäre auf das selbe herausgekommen. Möglicherweise mit Rentenkürzung, wenn der Hinzuverdienst zu hoch gewesen wäre.
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