Hallo Helga,
in Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen bzw. Ihrer Freundin ausdrücklich ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Zusätzlich kann die Anforderung einer Proberechnung sinnvoll sein. Wenn die Arbeitsmarktrente wegfällt und eine teilweise Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt wird, muss dadurch der Zahlbetrag der Altersrente nicht automatisch steigen. Auch zur Frage der Arbeitserprobung können wir keine pauschal gültigen Antworten geben.