Hallo Christina,
arbeitsrechtliche Fragen können hier leider nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Natürlich steht Ihnen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zum 30.9, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
Sie müssen natürlich dafür eine AU beim Arbeitgeber einreichen.
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Rentenfremde Themen werden hier vom Experten nicht beantwortet!
PS: im Übrigen bin ich hier der selbsternannten Forums-Ausputzer, weil es bis zum Oberlehrer bei mir bei weitem nicht gereicht hat. Inhaltlich sinnvolle Antworten kann ich leider nicht liefern, dafür bin ich viel zu doof.
Mehr habe ich halt leider nicht drauf.
Der größte Trottel ist aber der Nachäffer, der seine inhaltsleeren und lächerlichen Beiträge unter von anderen genutzten Namen einstellt, da er sich hier wichtig machen will, aber keinerlei rentenrechtliches Wissen hat. Eine traurige Figur!
Die einzige traurige Nachäffer hier ist der Lump "Trolljäger", der sich fremder Wunschnamen bedient, um hier ars.chlochmäßig und völlig idiotisch rumzupöbeln.
Aber mehr hat dieser Vollpfosten halt nicht frauf.
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