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Experten-Antwort

Letzter Monat im Betrieb

von Christina 20.08.2024 | 14:58
195 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich möchte zum 30. September kündigen, habe aber vom 10.bis 24.09. eine stationäre Schmerztherapie, bekomme ich trotzdem volles Gehalt oder kann das Probleme geben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2024 | 06:32

Hallo Christina,

arbeitsrechtliche Fragen können hier leider nicht beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

7 Antworten

Du meine Güteam 20.08.2024 | 15:03
Falsches Forum. Hier geht es um die deutsche Rentenversicherung. Fragen Sie Betriebsrat, Gewerkschaft oder einen Anwalt.
Klarer Fallam 20.08.2024 | 15:06
Natürlich steht Ihnen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zum 30.9, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Sie müssen natürlich dafür eine AU beim Arbeitgeber einreichen.
Vorsicht! am 20.08.2024 | 21:26
Vorsicht! schrieb

Kann sein, kann aber auch nicht sein. Rentenfremde Themen werden hier vom Experten nicht beantwortet!

PS: im Übrigen bin ich hier der selbsternannten Forums-Ausputzer, weil es bis zum Oberlehrer bei mir bei weitem nicht gereicht hat. Inhaltlich sinnvolle Antworten kann ich leider nicht liefern, dafür bin ich viel zu doof. Mehr habe ich halt leider nicht drauf.
Trolljägeram 21.08.2024 | 05:45
Vorsicht! schrieb

PS: im Übrigen bin ich hier der selbsternannten Forums-Ausputzer, weil es bis zum Oberlehrer bei mir bei weitem nicht gereicht hat. Inhaltlich sinnvolle Antworten kann ich leider nicht liefern, dafür bin ich viel zu doof.

Mehr habe ich halt leider nicht drauf.

Der größte Trottel ist aber der Nachäffer, der seine inhaltsleeren und lächerlichen Beiträge unter von anderen genutzten Namen einstellt, da er sich hier wichtig machen will, aber keinerlei rentenrechtliches Wissen hat. Eine traurige Figur!
Der echte Trolljägeram 21.08.2024 | 06:23
Trolljäger schrieb

Der größte Trottel ist aber der Nachäffer, der seine inhaltsleeren und lächerlichen Beiträge unter von anderen genutzten Namen einstellt, da er sich hier wichtig machen will, aber keinerlei rentenrechtliches Wissen hat. Eine traurige Figur!

Die einzige traurige Nachäffer hier ist der Lump "Trolljäger", der sich fremder Wunschnamen bedient, um hier ars.chlochmäßig und völlig idiotisch rumzupöbeln. Aber mehr hat dieser Vollpfosten halt nicht frauf.
Na, naam 21.08.2024 | 07:28
Der echte Trolljäger schrieb

Die einzige traurige Nachäffer hier ist der Lump "Trolljäger", der sich fremder Wunschnamen bedient, um hier ars.chlochmäßig und völlig idiotisch rumzupöbeln.

Aber mehr hat dieser Vollpfosten halt nicht frauf.

Du bist für Deine vulgäre Wortwahl ja schon bekannt, gleichgültig wie Du Dich hier nennst. Was ist bei Deiner Erziehung nur falsch gelaufen? Bitte begeben Dich in Deinem, aber vor allem im Interesse Deiner Mitmenschen in psychologische Behandlung. Gute Besserung!
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