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Experten-Antwort

lfd. Rentenantrag, ausgesteuert, wie krankenversichert

von turtle25.02.2024 | 13:14
354 Ansichten
3 Antworten
Hallo, seit ca. 6 Mo (eher länger) läuft mein Antrag auf EMR (in 1. Instanz nach Aktenlage abgelehnt, dann Widerspruch), nun 2 Gutachtertermine der DRV, der 2. Mitte März 24. Ene März jedoch ist schon mein Anspruch auf Krankengeld erloschen (78 Wo. voll). Bin weiterhin krank, noch im Angestellentenverhältnis, 100 Grad Schhwerbehinderung.Wegen des drohenden Wegfalls der KV ist parallel zum Antrag auf EMR nun ein Antrag auf frühzeitige Rente unterwegs an die DRV, weil ich mir das Arbeitsamt ersparen möchte (3 Mo vor regulärem Eintritt in die Schwerbehindertenrente/0,9 % Abschlag). Wenn nun dieser Parallelantrag nicht rechtzeitig beschieden wird - wie bin ich dann krankenversichert als jemand, der ja schon Rente beantragt hat? Bin ich ab 01.04.24 dann in der 'KVdR'? Automatisch? Bis zur Rückrechnung bei Rentenbewilligung (egal aus welchem Antrag?). Ich hab da Angst, weil ich regelmäßig unter ärztl. Kontrolle sein muss. Danke im Voraus! VG, T.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2024 | 13:59

Hallo turtle,

die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Für die Zeit vom Rentenantrag bis zur Entscheidung über diesen Antrag wird, sofern keine anderweitige Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung) besteht oder keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, eine Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt. Hierfür müssen - mit Ausnahme des Rentenanspruchs - alle geforderten Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR gegeben sein (zum Beispiel die erfüllte Vorversicherungszeit).

Ausführlichere allgemeine Informationen enthält das Merkblatt R0815 "Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung":

 

Für konkrete individuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

2 Antworten

KKam 25.02.2024 | 13:26
Eine Frage an die Krankenkasse!
ALG1 wäre aktuell finanziell am bestenam 25.02.2024 | 13:39
Wenn die KK-Aussteuerung ansteht, dann sollten Sie unbedingt jetzt sofort Arbeitslosengeld 1 bei der Arbeitsagentur beantragen nach der Nahtlosigkeitregelung. Denn dann Sie weiter KK-versichert über die Arbeitsagentur und erwerben zusätzlich noch weitere Rentenbeiträge durch das ALG1. Die endgültige Entscheidung über die EM-Rente wird sicher noch lange dauern, wenn jetzt erst noch weitere Gutachtertermine anstehen. Eine Kalge vor dem Sozialgericht wäre dann der mögliche nächste Schritt. Es besteht deswegen eigentlichauch kein Grund, jetzt schon eine Schwerbehindertenrente mit Abschlag zu beantragen, wenn man sich über die Arbeitsagentur weiterversichern kann in der KK. Aber das alles ist natürlich Ihre Entscheidung. Beratung wäre für Sie sicher sehr zu empfehlen, zum Beispiel bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.
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