Hallo turtle,
die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Für die Zeit vom Rentenantrag bis zur Entscheidung über diesen Antrag wird, sofern keine anderweitige Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung) besteht oder keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, eine Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt. Hierfür müssen - mit Ausnahme des Rentenanspruchs - alle geforderten Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR gegeben sein (zum Beispiel die erfüllte Vorversicherungszeit).
Ausführlichere allgemeine Informationen enthält das Merkblatt R0815 "Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung":
Für konkrete individuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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