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Experten-Antwort

Liebe Leser!

von Sozialrechtler01.04.2011 | 20:32
2593 Ansichten
16 Antworten
Auch am Wochenende stehe ich Ihnen selbstverständlich mit meinem umfangreichen Fachwissen, welches so manchen Experten vor Neid erblassen lässt, zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.04.2011 | 09:48

Es ist schön, dass jemand online ist, der den Fragestellern hilft, wenn der Experte sein (verdientes) Wochenende genießt.

@Sozialrechtler:

Natürlich hat auch ein Experte nicht unbedingt ein umfassendes Fachwissen auf allen Gebieten.

Ansonsten möchte ich nochmals auf den Beitrag von Icke hinweisen. *ebenfalls schmunzel*

15 Antworten

Sozialrechtleram 01.04.2011 | 21:13
Sozialröchler? schrieb

Reiher, Brech, Kotz!!! Ist mir übel ...

... umfangreichen Fachwissen, welches so manchen Experten vor Neid erblassen lässt, ...
Reiher, Brech, Kotz!!! Ist mir übel ...
Wenn Ihnen so übel ist, müssen Sie sofort einen Reha-Antrag stellen. Sie dürfen aber auf keinen Fall zustimmen, dass irgendwelche ärztlichen Unterlagen weitergegeben werden. Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgend eine Schweigepflichtentbindungserklärung.
Elisabetham 01.04.2011 | 22:01
Womit darf man dich denn belästigen?
Ickeam 01.04.2011 | 22:06
Ein Thread, der zum Datum passt! *schmunzel*
Löwenzahnam 01.04.2011 | 22:18
zur Zeit laufen klagen gegen die Änderungen bei den Ausbildungszeiten. Räumen Sie diesen Klagen reale Erfolgschancen ein oder ist das wahrscheinlich nur wieder heiße Luft?
-_-am 01.04.2011 | 23:31
Löwenzahn schrieb

entscheidend ist doch, ob die Beiträge des Sozialrechtlers den Forum-Lesern in Rentenfragen was gebracht haben. Und das waren mitunder doch sehr interessante und verwertbare Hinweise oder nicht?

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die "PR-Aktion der Sozialverbände" gegen die Minderung des Zugangsfaktors bei EM-Renten, bekanntlich wurde damit sogar das Bundesverfassungsgericht belästigt, war jedenfalls deutlich weniger aussichtsreich und ging bekanntlich auch entsprechend aus. Auch alle anderen "PR-Klagen" endeten entsprechend. Die unterschiedliche Bewertung von beitragslosen Ausbildungszeiten ist in der Tat sachlich nicht zu rechtfertigen. Darauf hat selbst die Deutsche Rentenversicherung im Gesetzgebungsverfahren bereits sehr zeitig hingewiesen. Es wäre jedoch auch denkbar, die Gerechtigkeit dadurch wieder herzustellen, dass sämtliche beitragslosen Ausbildungszeiten künftig unbewertet bleiben. Ausbildungszeiten an einer Fachschule nach dem 17. Lebensjahr werden bis zu drei Jahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Diese fließen als so genannte rentenrechtliche Zeiten in die Rentenberechnung ein und erhöhen die spätere Rente. Sollte der Streit um die Benachteiligung der Hochschulabsolventen auch eine Streichung der Anrechnungszeiten für Fachschüler zur Folge haben, betrifft dies jedoch nicht Bestandsrentner, sondern nur künftige Rentner.
Doroam 02.04.2011 | 00:31
-_- schrieb

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Die "PR-Aktion der Sozialverbände" gegen die Minderung des Zugangsfaktors bei EM-Renten, bekanntlich wurde damit sogar das Bundesverfassungsgericht belästigt, war jedenfalls deutlich weniger aussichtsreich und ging bekanntlich auch entsprechend aus. Auch alle anderen "PR-Klagen" endeten entsprechend.

Die unterschiedliche Bewertung von beitragslosen Ausbildungszeiten ist in der Tat sachlich nicht zu rechtfertigen. Darauf hat selbst die Deutsche Rentenversicherung im Gesetzgebungsverfahren bereits sehr zeitig hingewiesen.

Es wäre jedoch auch denkbar, die Gerechtigkeit dadurch wieder herzustellen, dass sämtliche beitragslosen Ausbildungszeiten künftig unbewertet bleiben. Ausbildungszeiten an einer Fachschule nach dem 17. Lebensjahr werden bis zu drei Jahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Diese fließen als so genannte rentenrechtliche Zeiten in die Rentenberechnung ein und erhöhen die spätere Rente. Sollte der Streit um die Benachteiligung der Hochschulabsolventen auch eine Streichung der Anrechnungszeiten für Fachschüler zur Folge haben, betrifft dies jedoch nicht Bestandsrentner, sondern nur künftige Rentner.

Zur Zeit laufen Klagen gegen die Änderungen bei den Ausbildungszeiten. Räumen Sie diesen Klagen reale Erfolgschancen ein?
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die "PR-Aktion der Sozialverbände" gegen die Minderung des Zugangsfaktors bei EM-Renten, bekanntlich wurde damit sogar das Bundesverfassungsgericht belästigt, war jedenfalls deutlich weniger aussichtsreich und ging bekanntlich auch entsprechend aus. Auch alle anderen "PR-Klagen" endeten entsprechend. Die unterschiedliche Bewertung von beitragslosen Ausbildungszeiten ist in der Tat sachlich nicht zu rechtfertigen. Darauf hat selbst die Deutsche Rentenversicherung im Gesetzgebungsverfahren bereits sehr zeitig hingewiesen. Es wäre jedoch auch denkbar, die Gerechtigkeit dadurch wieder herzustellen, dass sämtliche beitragslosen Ausbildungszeiten künftig unbewertet bleiben. Ausbildungszeiten an einer Fachschule nach dem 17. Lebensjahr werden bis zu drei Jahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Diese fließen als so genannte rentenrechtliche Zeiten in die Rentenberechnung ein und erhöhen die spätere Rente. Sollte der Streit um die Benachteiligung der Hochschulabsolventen auch eine Streichung der Anrechnungszeiten für Fachschüler zur Folge haben, betrifft dies jedoch nicht Bestandsrentner, sondern nur künftige Rentner.
was soll das?am 02.04.2011 | 11:48
Ich habe ghofft, dass die Rehaklinik den Sozialrechtler im Keller eingesperrt hat. Ich war froh, so lange nichts mehr von "Widersprüchen zum Weiterleiten von Berichten" zu lesen. Geh in Keller!!
Löwenzahnam 02.04.2011 | 13:35
was soll das? schrieb

Ich habe ghofft, dass die Rehaklinik den Sozialrechtler im Keller eingesperrt hat. Ich war froh, so lange nichts mehr von "Widersprüchen zum Weiterleiten von Berichten" zu lesen.

Geh in Keller!!

entscheidend ist doch, ob die Beiträge des Sozialrechtlers den Forum-Lesern in Rentenfragen was gebracht haben. Und das waren mitunder doch sehr interessante und verwertbare Hinweise oder nicht?
Sozialrechtleram 02.04.2011 | 14:28
Wie gesagt steht ich für Fragen zur Verfügung . Nur zu - traut auch.
Preußischer Oberstam 02.04.2011 | 16:28
Ausgezeichnet, lieber Sozialrechtler! Wir hätten da am So. noch eine spontane Wehrübung zu absolvieren. Darf ich Sie Laden lassen? Das beleibte Kommissbrot gibt es natürlich auch! Auf, Wohlan, lieber Jungmann!
Sozialrechtleram 05.04.2011 | 00:25
Wie schön, daß selbst DRV-Experten auf einen 1. April-Fake - stammt nicht von mir, da die Themen mir zu ernst sind - hereinfallen. Das hebt die Stimmung und ist letztendlich ein Beweis für die menschliche Inkompetenz der "Berater" hier. Menschsein heißt die Irren toben zu lassen und ansonsten dafür sorgen, daß die Irren nicht verhungern.
Ickeam 05.04.2011 | 07:13
Sozialrechtler, was ist am Statement des Experten/der Expertin verwerflich? Schon mal auf die Idee gekommen, dass Sie mit diesem Satz gar nicht angesprochen werden? Falls nicht: Sie sind nicht gemeint, da Sie den Fragestellern nicht helfen, sondern den Fokus immer wieder auf ein anderes Thema lenken, das dann oft am Ursprungsthema noch vorbeigeht, ohne auf die gestellte Frage einzugehen - und so eben ohne zu helfen. Ich vermute dahinter persönlich gefärbten Aktionismus Ihrerseits, für den ich ein solches öffentliches, unpersönliches Forum für die falsche Plattform halte. (Außerdem halte ich Ihre Meinung für falsch. Sie wurde von Ihnen noch nie durch sachliche Argumente belegt, und wenn mal jemand versucht hat, Ihnen sachliche Argumente zu präsentieren, die gegen Ihre Meinung sprechen, wurde das von Ihnen mit unsachlichen Beiträgen trotzig in der Art eines Dreijährigen beantwortet, nach dem Motto „Ich will aber, bäääh!“ - aber das nur am Rande, das soll nicht Gegenstand meines Beitrags sein.) Dass Sie weiterhin die Eigenschaft, Humor zu haben (und zu zeigen), als „menschliche Inkompetenz“ abstempeln, spricht für sich. „Menschsein“ heißt, sich nicht über andere zu stellen. Denken Sie mal drüber nach, falls Sie dazu in der Lage sind. Mit nicht respektvollen Grüßen Icke
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