Es ist schön, dass jemand online ist, der den Fragestellern hilft, wenn der Experte sein (verdientes) Wochenende genießt.
@Sozialrechtler:
Natürlich hat auch ein Experte nicht unbedingt ein umfassendes Fachwissen auf allen Gebieten.
Ansonsten möchte ich nochmals auf den Beitrag von Icke hinweisen. *ebenfalls schmunzel*
Reiher, Brech, Kotz!!! Ist mir übel ...
Wenn Ihnen so übel ist, müssen Sie sofort einen Reha-Antrag stellen. Sie dürfen aber auf keinen Fall zustimmen, dass irgendwelche ärztlichen Unterlagen weitergegeben werden. Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgend eine Schweigepflichtentbindungserklärung.... umfangreichen Fachwissen, welches so manchen Experten vor Neid erblassen lässt, ...Reiher, Brech, Kotz!!! Ist mir übel ...
Wie schön, daß selbst DRV-Experten auf einen 1. April-Fake - stammt nicht von mir, da die Themen mir zu ernst sind - hereinfallen. Das hebt die Stimmung und ist letztendlich ein Beweis für die menschliche Inkompetenz der "Berater" hier.
Menschsein heißt die Irren toben zu lassen und ansonsten dafür sorgen, daß die Irren nicht verhungern.
entscheidend ist doch, ob die Beiträge des Sozialrechtlers den Forum-Lesern in Rentenfragen was gebracht haben. Und das waren mitunder doch sehr interessante und verwertbare Hinweise oder nicht?
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Die "PR-Aktion der Sozialverbände" gegen die Minderung des Zugangsfaktors bei EM-Renten, bekanntlich wurde damit sogar das Bundesverfassungsgericht belästigt, war jedenfalls deutlich weniger aussichtsreich und ging bekanntlich auch entsprechend aus. Auch alle anderen "PR-Klagen" endeten entsprechend.
Die unterschiedliche Bewertung von beitragslosen Ausbildungszeiten ist in der Tat sachlich nicht zu rechtfertigen. Darauf hat selbst die Deutsche Rentenversicherung im Gesetzgebungsverfahren bereits sehr zeitig hingewiesen.
Es wäre jedoch auch denkbar, die Gerechtigkeit dadurch wieder herzustellen, dass sämtliche beitragslosen Ausbildungszeiten künftig unbewertet bleiben. Ausbildungszeiten an einer Fachschule nach dem 17. Lebensjahr werden bis zu drei Jahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Diese fließen als so genannte rentenrechtliche Zeiten in die Rentenberechnung ein und erhöhen die spätere Rente. Sollte der Streit um die Benachteiligung der Hochschulabsolventen auch eine Streichung der Anrechnungszeiten für Fachschüler zur Folge haben, betrifft dies jedoch nicht Bestandsrentner, sondern nur künftige Rentner.
Zur Zeit laufen Klagen gegen die Änderungen bei den Ausbildungszeiten. Räumen Sie diesen Klagen reale Erfolgschancen ein?Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die "PR-Aktion der Sozialverbände" gegen die Minderung des Zugangsfaktors bei EM-Renten, bekanntlich wurde damit sogar das Bundesverfassungsgericht belästigt, war jedenfalls deutlich weniger aussichtsreich und ging bekanntlich auch entsprechend aus. Auch alle anderen "PR-Klagen" endeten entsprechend. Die unterschiedliche Bewertung von beitragslosen Ausbildungszeiten ist in der Tat sachlich nicht zu rechtfertigen. Darauf hat selbst die Deutsche Rentenversicherung im Gesetzgebungsverfahren bereits sehr zeitig hingewiesen. Es wäre jedoch auch denkbar, die Gerechtigkeit dadurch wieder herzustellen, dass sämtliche beitragslosen Ausbildungszeiten künftig unbewertet bleiben. Ausbildungszeiten an einer Fachschule nach dem 17. Lebensjahr werden bis zu drei Jahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Diese fließen als so genannte rentenrechtliche Zeiten in die Rentenberechnung ein und erhöhen die spätere Rente. Sollte der Streit um die Benachteiligung der Hochschulabsolventen auch eine Streichung der Anrechnungszeiten für Fachschüler zur Folge haben, betrifft dies jedoch nicht Bestandsrentner, sondern nur künftige Rentner.
Ich habe ghofft, dass die Rehaklinik den Sozialrechtler im Keller eingesperrt hat. Ich war froh, so lange nichts mehr von "Widersprüchen zum Weiterleiten von Berichten" zu lesen.
Geh in Keller!!
entscheidend ist doch, ob die Beiträge des Sozialrechtlers den Forum-Lesern in Rentenfragen was gebracht haben. Und das waren mitunder doch sehr interessante und verwertbare Hinweise oder nicht?
Ausgezeichnet, lieber Sozialrechtler!
Wir hätten da am So. noch eine spontane Wehrübung zu absolvieren. Darf ich Sie Laden lassen? Das beleibte Kommissbrot gibt es natürlich auch! Auf, Wohlan, lieber Jungmann!
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