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Experten-Antwort

Liebhaberei der RV melden

von Autor23.09.2025 | 13:41
282 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit kurzem in voller EM Rente. Ich schreibe seit ich krank bin Geschichten. Nun frage ich mich wenn ich plane diese ohne Gewinnerzielungsabsicht, entsprechend auch steuerlich als Liebhaberei gemeldet, zu veröffentlichen, auf Selfpublisherplattformen (einfach für das Gefühl noch irgendetwas produktives leisten zu können), dies der DRV melden zu müssen? Ich bezweifle das ich mehr als die Liebhaberei Grenze von 410 Euro im Jahr überschreiten würde. Es ist im Grunde keine Erwerbstätigkeit. Nur ein Hobby. Wie schätzen Sie die Situation ein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Autor,

 

als Hinzuverdienst sind bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind grundsätzlich nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen zu berücksichtigen. Damit ist eine entsprechende Meldung beim Rentenversicherungsträger prinzipiell erst erforderlich, wenn Sie aus der von Ihnen genannten Tätigkeit Arbeitseinkommen im steuerrechtlichen Sinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 EStG) oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)) erzielen.


 

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1 Antworten

Schadeam 23.09.2025 | 15:19
Bitte erasparen Sie sich und vor allem den Kollegen der DRV eine Meldung darüber dass Sie hobbymäßig schreiben wollen.....das macht nur Arbeit und führt zu gar nichts.
Deutsche Rentenversicherung
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