Bei der Ltd. Gesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft.
Der Gesellschafter/Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als selbständig tätiger Handwerker Versicherungspflichtig.
Der Geschäftsführer könnte lediglich als "angestellter Geschäftsführer" in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig werden.
Als alleiniger Inhaber der Ltd. kommt dies aber auch nicht in Betracht.