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Limitüberschreitung

von Erlöster24.11.2013 | 21:51
2046 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Warum eigentlich sind die Angaben in PDF-"Flyern" etc. ständig auf tägl. Stunden begrenzt, die man arbeiten können muss, soll, oder kann? Ich kann schlichtweg nicht 20 Tage im Monat arbeiten, habe aber einen relativ ruhigen Arbeitsplatz und werde lediglich die Anzahl der Tage pro Monat mindern. Geht das beim Rentenfaktor 0.5 auch um nur einige Tage oder muss ich zwingend die Anzahl der Arbeitstage halbieren? Irgendwo habe ich gelesen, dass einzig das Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze von Belang ist - auch wenn man das schlecht glauben kann.

10 Antworten

....am 25.11.2013 | 08:43
Um was für eine Art Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) geht es denn?
Erlösteram 25.11.2013 | 11:37
...Erwerbsminderungsrente...
Erslösteram 25.11.2013 | 11:37
...Erwerbsminderungsrente...
Erlösteram 25.11.2013 | 11:37
...Erwerbsminderungsrente...
....am 25.11.2013 | 13:26
Sie müssen die Anzahl der Stunden pro Tag entsprechend dem § 43 SGB VI ( http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G… ) einhalten. An wieviel Tagen Sie im Monat oder der Wochen arbeiten ist dabei egal.
-am 25.11.2013 | 14:14
Bei der Rente wegen Erwerbsminderung wird der Rentenanspruch und der Hinzuverdienst getrennt geprüft. Rentenanspruch: Zunächst wird zur Feststellung des Anspruches auf Rente wegen Erwerbsminderung rein medizinisch geprüft wie viel Stunden tägliche Arbeitszeit mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen noch möglich sind. Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt vor, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nur noch in der Lage ist mindestens 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt vor, wenn das Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich gesunken ist. Wie die Arbeitszeit nach Bewilligung der Rente dann tatsächlich täglich verteilt ist, ist unerheblich. Eine Überprüfung hinsichtlich des Leistungsvermögens kann durch den Rentenversicherungsträger trotzdem erfolgen. Hinzuverdienst: Des weiteren erfolgt zusätzlich die Prüfung des monatlichen Hinzuverdienstes. Überschreiten Sie Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze wird die Rente als Teilrente geleistet oder wird nicht ausgezahlt.
....am 25.11.2013 | 14:53
Entscheidend ist aber auch, ob Sie bei eíner Ausübung der Beschäftigung von 3 und mehr (bei voller Ewerbsminderungsrente) bzw 6 und mehr (bei teilweiser Erwerbsminderungsrente) auf Kosten Ihrer Gesundheit mehr arbeiten als die Rente zuläst. Wenn Sie auf Kosten der Gesundheit arbeiten, dann spielt erfolgt die Kürzung der Rente anhand Ihres Hinzuverdienstes. Sollte Ihre tatsächlich ausgeübte Beschäftigung nicht auf Kosten der Gesundheit erfolgen, dann kann es bis zur Aberkennung der Rente führen (tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit hat eine höhere Beweislast als die abstrakte Bewertung des SMD). Von daher aufpassen bei 3 mal die Woche 10 Stunden arbeiten ;-)
HotRodam 25.11.2013 | 17:40
Nebentätigkeiten führen regelmäßig zum Entzug der EU-/EM-Renten. Das ist so von der BA und deren Derivaten, also den Pseudobehörden, die sich auch JobCenter nennen, so gewollt. Würg....
egal (der Erste)am 26.11.2013 | 12:22
Aha, BA und Jobcenter wollen also dass die Renten wegfallen bei Ausübung einer Nebentäigkeit. Dann können sie nämlich bei Beendigung der Nebentätigkeit endlich wieder selber zahlen und haben auch endlich wieder ein paar Arbeitslose mehr in der Statistik! Sie müssen sich ja mal so richtig gut auskennen...
Sunnyam 26.11.2013 | 19:54
....der sollte sich mal DORT schlau machen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/search.asp?QryUsrId=381… Dieser Typ weiß einfach ALLES besser!
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