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Länger arbeiten und Grundrente

von Himmel14.10.2023 | 10:35
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1 Antworten
Wenn man nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine Rente beantragt, sondern weiter arbeitet und Rentenbeiträge zahlt, dann steigt die Rente jeden Monat um 0,5%. Bei der Berechnung der Grundrente spielen die erreichten Entgeltpunkte eine wichtige Rolle. So weit ist alles klar. Meine Frage: In welcher Form fließt die oben erwähnte Erhöhung um 0,5% in die Berechnung der Grundrente ein? Beispiel: Jemand würde mit Erreichen der Regelaltersgrenze 600 Euro Bruttorente erhalten. Er hat bereits 36 Jahre Rentenberechnungszeiten. Er beantragt keine Rente, sondern arbeitet zwei Jahre weiter. Somit steigt seine Rente um 12%. Soweit auch klar. Da er aber auch die nötige Rentenberechnungszeiten für eine Grundrente hat und aufgrund seiner trotz der 12% weiterhin geringen regulären Altersrente würde er mit der Grundrente einen höheren Betrag erhalten. Welche Parameter fließen dann in die Berechnung der Grundrente ein? Welchen Einfluss haben die 12% auf die Entgeltpunkte? Vielen Dank

1 Antworten

Abschlägeam 14.10.2023 | 11:04
Da es sich bei dem Grundrentenzuschlag um eine Leistung der Steuerkasse handelt, wirken sich die 0,5% nicht auf die hierfür zu berücksichtigenden EP aus. Allerdings wird durch das mit dieser 'Wartezeit' erhöhte Renteneinkommen dann ja wiederum auf den möglichen Grundrentenzuschlag angerechnet. Ob es also schlau ist, was Sie da planen, kann nicht 'mal einfach so' im Voraus berechnet werden. Hier aber finden Sie einige Berechnungsbeispiele, damit Sie zunächst einmal diese 'Grundrentenzuschlagsberechnung' verstehen und dann selbst mit Ihren Zahlen jonglieren können. https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensiona… Hinweis nebenbei: Für einen erhöhten Wohngeldanspruch für Rentner genügen 33 Jahre Grundrentenzeiten auch ohne Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag. https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT…
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