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Experten-Antwort

Lohnabrechnung gemeinnütziger Verein

von giell29.06.2015 | 08:59
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3 Antworten

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Hallo wie sind ein gemeinnütziger Verein, der sich um Betreuung behinderter Menschen kümmert. Wir haben eine Vielzahl freiwilliger Helfer, die kleine Dienste für die behinderten Menschen erbringen (Zeitung vorlesen, spazieren gehen usw). Die Helfer bekommen eine kleine Aufwandsentschädigung von 6 € stündlich. Der Verdienst beträgt im Schnitt unter 100 € im Monat. Die Helfer können den Freibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (2400 € im Jahr) nutzen, so dass keine Steuer bzw Sozialversicherung anfällt. Muss trotzdem in jedem Fall eine förmliche Lohnabrechnung durchgeführt werden ? Oder gibt es eine Vereinfachungsmöglichkeit für gemeinnützige Vereine? Der bürokratische Aufwand und die Kosten (Steuerberater) wären für uns enorm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Giell,

diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, ich kenne mich zwar im Sozialversicherungsrecht aus, nicht jedoch im Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht. Bzgl. dieser Frage wäre es sicher sinnvoll sich mal an einen Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater etc. zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Robam 29.06.2015 | 12:30
Je nach Ausgestaltung der Tätigkeit sind auch ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Auch der Mindestlohn muss evtl. beachtet werden. Nur fallen keine Beiträge an, wenn das Entgelt den steuerfreien Betrag nicht übersteigt. Meldungen müssen daher trotzdem (vorallem hinsichtlich der Unfallversicherung) erfolgen. Um eine Lohnabrechnung kommen Sie wohl nicht herum.
W*lfgangam 29.06.2015 | 20:38
Hallo giell, nehmen Sie Kontakt mit der Minijob-Zentrale auf: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html Gruß w.
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