Hallo Spätaussiedlersohn,
IHre Mutter ist zu wahrheitsgerechten Angaben verpflichtet, da kann sie sich nicht aussuchen, welche Angaben Sie macht oder welche Nachweise sie einreicht.
Über die Anrechnung und Bewertung von Versicherungszeiten wird sowieso erst endgültig zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entschieden, so dass sämtliche bisher vorgemerkten Zeiten im Versicherungsverlauf Ihrer Mutter erst zu diesem Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden.
Im übrigen wurde bereist mehrfach darauf hingewiesen, dass Ihre Fragen nur mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter geklärt werden können, da hier im Forum keine individuellen Versicherungszeiten geklärt oder bewertet werden können.