Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rudolf,
bevor sich diese Frage stellt, ist zu klären ob Sie auch im Ausland in eine gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Wenn Sie im europäischen Ausland, Island, Lichtenstein, Schweiz oder in einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen Beiträge gezahlt haben, werden diese zurückgelegten Zeiten mit den deutschen Zeiten addiert. Somit kann bereits ein Rentenanspruch in Deutschland entstanden sein.
Eine Übersicht der Länder mit Sozialversicherungsabkommen erhalten Sie hier.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist Ihnen zu empfehlen, dass Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Weitere Informationen können Sie untern der allgemeinen Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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