Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Lohnen sich freiwillige Zahlungen, um die Wartezeit von 5 Jahren zu erreichen?

von Rudolf17.04.2024 | 15:26
551 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin ursprünglich aus Deutschland und habe ca. 2,5 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Dann bin ich ins Ausland gezogen und habe nicht vor jemals zurückzukehren. Nun könnte ich freiwillige Mindestzahlungen für 2,5 Jahre machen, um die minimale Wartezeit von 5 Jahren zu erreichen. Die minimale Wartezeit habe ich von hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04… Der derzeitige Mindestbeitrag ist 100,07 Euro. Diesen Betrag habe ich von hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Natürlich kann sich der Mindestbeitrag über Zeit ändern, aber um ein grobes Verständnis aufzubauen ist der Wert trotzdem gut als Grundlage. Wenn ich diesen Beitrag 2,5 Jahre lang bezahlen würde wären das ca. 3000 Euro. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es das Wert wäre diese 3000 Euro zu bezahlen, um damit den Rentenanspruch, der sich aus meinen damaligen Einzahlungen ergibt, freizuschalten. Dafür muss ich abschätzen, wie viel Rente ich erwarten könnte, wenn ich die freiwilligen Zahlungen leisten würde. Ich habe einen Versicherungsverlauf, der die versicherten Zeiten mit den jeweiligen Entgelten angibt. Wie kann ich ausrechnen wie viel Rente mir daraus zusammen mit 2,5 Jahre freiwillige Zahlungen zustehen würde? Natürlich ändert sich Rente mit der Zeit, aber genauso würden 3000 Euro über Zeit wachsen, deswegen finde ich es OK den Wert, den ich derzeit bekommen würde, als Vergleichswert zu nehmen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudolf,

 

bevor sich diese Frage stellt, ist zu klären ob Sie auch im Ausland in eine gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Wenn Sie im europäischen Ausland, Island, Lichtenstein, Schweiz oder in einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen Beiträge gezahlt haben, werden diese zurückgelegten Zeiten mit den deutschen Zeiten addiert. Somit kann bereits ein Rentenanspruch in Deutschland entstanden sein.

Eine Übersicht der Länder mit Sozialversicherungsabkommen erhalten Sie hier.

 

Deutschlands Sozialversicherungsabkommen | Deutschlands Sozialversicherungs­abkommen | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist Ihnen zu empfehlen, dass Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Weitere Informationen können Sie untern der allgemeinen Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Schadeam 17.04.2024 | 15:37
Wann war das als Sie damals gearbeitet haben und wie hoch war in diesen 30 Monaten ungefähr Ihr Bruttolohn. Allein die 3000 € freiwillige Beiträge bringen etwa 15€ Monatsrente.........
Kann man machenam 17.04.2024 | 16:33
Für diesen Mindestbeitrag bekommen Sie in 2,5 Jahren ungefähr 0,35 Entgeltpunkte. Das wären mit dem Rentenwert ab 1.7.24 dann knapp 14 Euro Brutto-Monatsrente. Zu diesen ca. 0,35 Entgeltpunkten können Sie dann die Entgeltpunkte aus Ihr früheren Arbeit addieren (das steht in Ihrer jährlichen Renteninformation). Alternativ können Sie die jährlichen Entgeltpunkte auch errechnen, wenn Sie die im Versicherungsverlauf genannten jährlichen Rentenbeiträge durch das jeweilige Durchschnittsentgelt dividieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt Die Höhe der Brutto-Rente ergibt sich aus der Gesamtzahl Ihrer Entgeltpunkte multipliziert mit dem jeweils aktuellen Rentenwert. Ob sich das "lohnt", hängt davon ab, wie alt man wird, wie lange man also Rente beziehen wird.
Schadeam 17.04.2024 | 19:46
Solange keine 60 Beiträge im Computer gespeichert sind, macht der keine Berechnung, die Renteninformation nutzt Ihnen also derzeit nicht. Zusatzfrage: welches ist das andere Land? gibt es da ein SV Abkommen mit D?
Hannaham 18.04.2024 | 06:58
Sie können sich nicht selber ausrechnen, wie hoch der Rentenanspruch wäre, da Sie nicht wissen, wie viele Entgeltpunkte Sie aus Ihren 2,5 Jahren Einzahlung bereits haben. Wie Schade schon richtig geschrieben hat bekommen Sie keine Renteninformation, aus der dies hervorgeht, da Sie keinen Rentenanspruch haben. Lassen Sie sich am besten telefonisch von der Auskufts- und Beratungsstelle oder der Servicenummer beraten. Die können Ihnen ausrechnen, wie hoch Ihre Rente wäre, und Sie auch beraten, ob es Sinn macht. Wenn Sie z.B. in einem EU-Land oder in einem anderen Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, arbeiten und in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können die ausländischen Versicherungszeiten für die Wartezeit von 5 Jahren mitzählen und Sie müssten vielleicht gar nicht 2,5 Jahre mit freiwilligen Beiträgen einzahlen.
_icham 18.04.2024 | 08:05
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/DE/Presse-… Auf Seite 8 finden Sie die Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung. D. h. Sie schauen sich Ihren Versicherungsverlauf an und teilen Ihren dortigen Verdienst durch die Durchschnittsentgelte im jeweiligen Jahr der Tabellen. Dieser Wert nennt sich Entgeltpunkt (EP) und wird auf 4 Nachkommastellen gerundet. Dann addieren und die ca. 0,3 EP aus der freiwilligen Einzahlung dazu. Dann mit 37,60 Euro (das ist der aktuelle Rentenwert bis 06/24) multiplizieren und Sie haben Ihren mtl. Rentenanspruch...
Rudolfam 18.04.2024 | 15:25
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Das war mir nicht klar, dass ich Zeiten von anderen europäischen Ländern anrechnen lassen kann. Danke für die Informationen. Damit bin ich dann bereits über 5 Jahre. Könnten Sie mir noch sagen, wie ich die Zeiten im Ausland eintragen lassen kann? Ich finde dafür kein passendes Formular. Die Deutsche Rentenversicherung direkt kontaktieren habe ich bereits ganz am Anfang versucht, aber telefonisch ist nach einer Stunde in der Warteschleife immer noch niemand dran gegangen und per E-Mail und Nachricht im Kundenportal habe ich selbst nach vielen Monaten keine Antwort bekommen.
Rudolfam 18.04.2024 | 15:27
Ich habe in mehreren europäischen Ländern gearbeitet. Also wie der Experte erklärt hat kann ich die Jahre anrechnen und bin damit schon über den 5 Jahren. Muss es nur noch schaffen das irgendwie nachtragen zu lassen.
Schadeam 18.04.2024 | 16:44
Da gibts mehrere Möglichkeiten. Entweder Sie besorgen sich aus den anderen Ländern (mit denen es SV Abkommen gibt) jeweils Kontoauszüge und reichen die bei der DRV an. Oder Sie teilen der DRV die jeweiligen Zeiten mit Arbeitgeber, dortiger Rentennummer etc jeweils nach Ländern getrennt ein und die DRV kontaktiert die anderen Staaten. Da gibt es u.a. das Formular E207 oder P4000. Sobald dann klar ist, dass mehr als 60 Monate vorhanden sind erübrigt sich die Zahlung von 30 freiwilligen Beiträgen und der Computer kann auch eine Rentenberechn ung der deutschen Rente machen. Und die anderen Staaten können Ihnen auch die jeweiligen innerstaatlichen Berechnungen machen. PS: mein "Europarekordler" hat in 7 EU Staaten gearbeitet und erhält inzwischen aus jedem dieser Staaten eine Rente. Er bekommt 7 mal im Jahr eine Neuberechnung, wenn sich wie in D zum 01.07. die Rente erhöht und muss wenn er Pech hat jährlich an 6 bLänder in denen er nicht wohnt, aktuelle Lebensbescheinigungen schicken........,da kommt Freude auf, aber es hat ihn ja keiner gezwungen in 7 Ländern zu arbeiten. Grins und viel bürokratischen Spaß
Rudolfam 18.04.2024 | 17:26
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Danke habe das Formular P4000 abgeschickt und werde mal in einem Monat oder so schauen, ob dann mein Versicherungsverlauf online aktualisiert wurde. Bei mir wirds hoffentlich bei zwei Ländern mit Rentenanspruch bleiben, sonst wirds echt nervig. Was mir bei dem Formular P4000 noch nicht klar ist, ist wie man mit noch laufenden Beschäftigungen im Ausland verfahren soll. Bei P4000 muss man ein Enddatum für die Beschäftigung eingeben. Soll ich meine aktuelle Beschäftigung also nicht mitteilen, sondern erst wenn ich die Arbeitsstelle verlasse?
Schadeam 18.04.2024 | 20:39
Zitat von Rudolf anzeigenausblenden
Den Beginn kennen Sie und als Ende schreiben Sie laufend oder immer noch oder bis heute….ein bisschen mitdenken kann man doch erwarten…. Welches Land ist es? Dass die Daten in 4Wochen da sind ist optimistisch, vor in 6 Monaten brauchen Sie nicht nachfragen, ist ja für die DRV nicht allzu dringend….und für das andereLand wahrscheinlich auch nicht. Italien kann locker 2 Jahre dauern, besonders im Süden, Polen ist auch eher langsam…..
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026