Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Lohnfortzahlung oder Übergangsgeld?

von Tom22.03.2019 | 16:11
924 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Übergangsgeld. Ich stehe seit 2016 in einem festen Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber. Ich war 2018 von Mitte Februar bis Anfang August arbeitsunfähig und bezog in dieser Zeit Krankengeld. Anfang Januar 2019 war ich bis Anfang März wegen der gleichen Krankheit erneut arbeitsunfähig und bekam deswegen Krankengeld, antatt Lohnfortzahlung, da dies von der Krankenkasse so angerechnet wurde. Inzwischen arbeite ich wieder, hatte aber einen Reha Antrag gestellt, welcher genehmigt wurde. Den Antrittstermin erfahre ich noch durch die Klinik. Hier meine Frage: Bekomme ich nun Übergangsgeld während der Reha (voraussichtlich 5 Wochen) oder muss mein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Tom,

wir verweisen auf den Beitrag von Rentenschmied. Sollten Sie noch Anspruch auf LFZ haben, werden Sie diese von Ihrem Arbeitgeber während der med. Reha erhalten. Dauert die Maßnahme über das Ende der LFZ weiter an, wird ab dem Zeitpunkt grds. Übergangsgeld seitens der DRV geleistet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Romam 24.03.2019 | 13:20
Kleiner Nachtrag: Ich habe selbst versucht, mich über meine Fragestellung schlau zu machen und bin dabei auf Folgendes gestoßen: § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG 1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. ........ Wenn ich mir das vor Augen halte und es auf meine Situation anwende, müsste bei mir die Lohnfortzahlung greifen, da der Tag meiner Ersterkrankung zur gleichen Krankheit länger als 12 Monate her ist. Das ist jetzt zumindest mein Ergebnis aber ich weiß nicht, ob ich nicht einem Denkfehler unterliege, ich bin da nicht vom Fach. Würde mich also um eure Aussagen dazu freuen.
Ü-Geldam 24.03.2019 | 15:33
Übergangsgeld wird nur gezahlt, wenn Sie keine Lohnfortzahlung mehr erhalten. Wie lange Sie noch in der Lohnfortzahlung sind, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Das ist keine Frage für ein Rentenforum!
Tomam 24.03.2019 | 16:32
Vielen Dank für die Antwort. Ich denke schon, dass ich im korrekten Forum bin, denn meine Frage betrifft die RV als Träger meiner Reha mit Zuständigkeit eines eventuell anfallenden Übergangsgeldes. Der Arbeitgeber kann gar nicht wissen, weswegen ich in Reha gehe, da er keinerlei Diagnosen bekommt und keinen Zusammenhang von Krankheiten ersehen kann. Dass es sich hier um ein reines "Rentenforum" handelt, ist nirgendwo deklariert.
Ü-Geldam 24.03.2019 | 16:38
Zitat von Tom anzeigenausblenden
Übergangsgeld wird nur gezahlt, wenn Sie keine Lohnfortzahlung mehr erhalten. Wie lange Sie noch in der Lohnfortzahlung sind, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Das ist keine Frage für ein Rentenforum!
Vielen Dank für die Antwort. Ich denke schon, dass ich im korrekten Forum bin, denn meine Frage betrifft die RV als Träger meiner Reha mit Zuständigkeit eines eventuell anfallenden Übergangsgeldes. Der Arbeitgeber kann gar nicht wissen, weswegen ich in Reha gehe, da er keinerlei Diagnosen bekommt und keinen Zusammenhang von Krankheiten ersehen kann. Dass es sich hier um ein reines "Rentenforum" handelt, ist nirgendwo deklariert.
Bevor Sie Übergangsgeld erhalten, müssen Sie zunächst der Rentenversicherung mitteilen, ob während der Reha noch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht und genau dass, haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber und nicht die Rentenversicherung zu klären Es gibt natürlich immer Leute wie Sie, die nicht glauben wollen, was Sie nicht verstehen. Warten Sie morgen die Antwort des Experten ab und Sie sind wieder etwas schlauer.
Rentenschmiedam 25.03.2019 | 08:10
Hallo, Sie melden Ihrem Arbeitgeber dass Sie in Reha gehen. Grundsätzlich besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ihr Arbeitgeber wird bei der Krankenkasse nachfragen, ob auf diese Lohnfortzahlung bereits anrechenbare vorherige Zeiten der Lohnfortzahlung wegen AU vorhanden sind. Die Krankenkasse wird ihm dann mitteilen, ob und ggfls. wieviele Tage er die Lohnfortzahlung mindern kann. Keine Angst, der Arbeitgeber erhält keine Kenntnis über die Diagnosen, dieses Wissen behält die Krankenkasse für sich. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026