Hallo Tessa,
bei einer Altersvollrente besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld (§§ 44 Abs. 2, 50 Abs. 1 SGB V). Ob ein späterer Krankengeldanspruch bei einem Wechsel in eine Wunschteilrente von maximal 99,99 Prozent dann durch die Krankenkasse anerkannt wird, kann durch die Rentenversicherung nicht beurteilt werden.
Hier bietet es sich an bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung