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Experten-Antwort

Lohnfortzahlung trotz Rente

von Tessa11.07.2023 | 11:40
752 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Altersrentner für Schwerbehinderte und arbeite noch 10 Stunden in der Woche. Mein AG hat mich mit dem Beitragsschlüssel 3111 angemeldet. Somit habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld wenn ich länger krank sein sollte. Muß das so sein oder kann man das auch ändern in 1111? Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tessa,

 

bei einer Altersvollrente besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld (§§ 44 Abs. 2, 50 Abs. 1 SGB V). Ob ein späterer Krankengeldanspruch bei einem Wechsel in eine Wunschteilrente von maximal 99,99 Prozent dann durch die Krankenkasse anerkannt wird, kann durch die Rentenversicherung nicht beurteilt werden.

 

Hier bietet es sich an bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.      

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Schadeam 11.07.2023 | 11:47
Das hängt m.E. davon ab ob es eine Voll- oder eine Teilrente ist. Bei Vollrente zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz zur KV und haben nach Ende der LFZ keinen KG Anspruch. Bei Teilrente (max 99,99%) zahlen Sie aus dem Lohn den vollen Beitragssatz und haben im Zweifel nach Ende der LFZ KG Ansprüche. Sollten Sie sich so von Ihrer Kasse absegnen lassen.
Robam 11.07.2023 | 11:49
Aufgrund der Beitragsgruppe 3111 müssten Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen. Damit haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und entrichten nur den ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung.
Tessaam 11.07.2023 | 11:54
Ich habe die Regelaltersrente noch nicht erreicht. Bin 63 Jahre. Und Bezieher Altersrente Schwerbehinderte.
KSCam 11.07.2023 | 15:16
Damit ist aber nicht beantwortet ob Voll- oder Teilrente.
Mikeam 11.07.2023 | 21:34
Sie müssen 99,99 % Rente beantragen. Dann zahlen Sie auch den normalen Beitragssatz und bekommen auch wieder Krankengeld. So jedenfalls die Theorie
Deutsche Rentenversicherung
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