Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Lohnt der Mindestbeitrag noch?

von roofer13.03.2008 | 09:03
1274 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Bin selbstständiger Handwerker, nach meinen Pflichtzeiten (218 Monate) bezahle ich noch den Mindestbeitrag in die gesetzl. Rente von 78.- Euro Monat. Aber lohnt sich das überhaupt noch? Denn die Ansprüche auf Berufsunfähigkeit sind für nach 1961 Geborene ja wegefallen. Wenn ich ganz das der Gesetzlichen RV raus gehe, habe ich irgendwelche Nachteile dadurch (Anwartschaft sonstige Leistungen etc.)?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch ich kann Ihnen nur empfehlen, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung beraten zu lassen. Dort kann man Ihnen konkret anhand Ihres Versicherungslebens Ratschläge geben.

5 Antworten

no nameam 13.03.2008 | 09:15
Sie können unter Umständen Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verlieren. Wenn Sie also wirklich keine Beiträge mehr an die gesetzliche RV zahlen wollen, sollten Sie sich unbedingt privat gut absichern!
Rosannaam 13.03.2008 | 10:04
Wenn Sie vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 KM) erfüllt haben, verlieren Sie sehr wohl Ihre Anwartschaft auf eine EM-Rente, wenn KEINE freiwilligen Beiträge nach der Handwerkerpflichtversicherung gezahlt werden (übrigens 216 Monate/18 Jahre). Auch wenn es für nach dem 01.01.1961 geborene Versicherte keine Rente wegen teilweiser EM bei BERUFSUNFÄHIGKEIT gibt, so gibt es aber die volle EM-Rente, bei der kein Berufsschutz erforderlich ist. Lassen Sie sich auf jeden Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten. Auch wenn ein freiwilliger Mindestbeitrag nicht viel Rente einbringt, kann er doch für die Anwartschaftserhaltung SEHR wichtig sein. MfG Rosanna.
Canisam 13.03.2008 | 09:45
Den Anspruch auf EM-Rente verlieren Sie mit freiwilligen Beiträgen so oder so, da diese nicht zu den geforderten 3 Jahren mit Pflichtbeiträgen in 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung zählen. (Ausnahme zur Erfüllung dieser Voraussetzung für die EM-Rente wäre ein Arbeitsunfall) Ansonsten bringt Ihnen der frw. Mindestbeitrag von 79,60 * 12 = 955,20 im Jahr für Ihre Altersrente 4,19 € mtl. Rentenanwartschaft zusätzlich. Ob sich das für Sie lohnt müssen Sie selbst entscheiden.
DSFam 13.03.2008 | 10:06
Die freiwilligen Beiträge erhalten Ihren Erwerbsminderungsschutz aufrecht, wenn Sie bereits vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt haben und wenn jeder Kalendermonat vom 01.01.1984 bis lfd. mit Beitragszeiten belegt ist (auch freiwillige Beiträge) Also am besten Sie wenden sich diesbezüglich an Ihren Rentenversicherungsträger bzw. gehen in die nächstgelegene Auskunft- und Beratungsstelle der Rentenversicherung und lassen prüfen, ob eine weiter Zahlung sinnvoll erscheint.
Mam 13.03.2008 | 15:24
Diese Aussage ist falsch !!! Lesen Sie bitte in § 241 SGB VI nach...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026