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Experten-Antwort

Lohnt es sich??

von rentner5107.09.2011 | 09:46
2038 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Jahrgang 7/51, 50 % Schwerbh., volle Erw.-mind.-rente auf Zeit. 10,8 % Abschlag. Meine Frage: Soll ich, wie von einem Rentenberater empfohlen die Schbh.-rente beantragen, da sich an der Höhe der Rente nicht mehr viel ändert. Ich habe aber noch einen Minijob, bei dem ich z. Zt. ca. 200 € im Monat verdiene. Wie würde sich es auswirken, wenn ich auf die Versicherungsfreiheit verzichte und selbst noch in die RV einzahle. Diese Möglichkeit wurde mir von dem Rentenberater nicht mitgeteilt. Lohnt es sich einzuzahlen und wieviel macht das aus.? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rentner51,

von einer Aufstockung der Beiträge beim Minijob wird in den meisten Fällen nur dann Gebrauch gemacht, wenn der Betreffende beispielsweise damit seinen Erwerbsminderungsrentenschutz aufrechterhalten möchte bzw. aufbauen will. Auch ist es empfehlenswert eine Aufstockung zu beantragen, wenn an der Erfüllung von bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch einige Monate fehlen, um z.B. eine früher beginnende Rente zu erhalten.

Der Aspekt einer Rentenerhöhung spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle, da sich durch eine Aufstockung bei einem Minijob, der mit 200 EUR entlohnt wird, nur eine Rentensteigerung von ca. 2 EUR ergibt pro Jahr der Aufstockung.

Durch einen späteren Rentenbeginn würde sich der Rentenabschlag pro Monat, den Sie später in Rente gehen würden, um 0,3 % verringern. Diese Auswirkungen auf die Rentenhöhe können Sie sich ggf. in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung errechnen lassen. Dort können Sie auch einen Rentenantrag aufnehmen lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo rentner51,

sorry, ich hatte übersehen, dass Sie ja schon im EM-Rentenbezug sind. Die Abzüge sind schon in der EM-Rente enthalten, insofern bleiben diese Abzüge natürlich auch in der Altersrente weiterhin enthalten. Auch bei einem späteren Rentenbeginn.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

rentner51am 07.09.2011 | 14:16
Vielen Dank für die Auskunft, mr ging es darum, die 10,8 % Abschläge zu verringern. Darum war ich vor ca. 6 Wochen auf einer RV Beratung. Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass ich diese nicht mehr verringern kann. Nur für Einkommen ab dem 60 Lj. würdern keine Abschläge anfallen. Was stimmt denn jetzt?? Kann ich meine Abschläge verringern, wenn ich den Minijob weiter ausübe? Mit oder ohne Versicherungsverzicht?? Viele Grüße
nuam 07.09.2011 | 14:17
Aberder jetzige Abschlag verringert sich doch nicht mehr, da rentner51 bereits volle EM-Rente bezieht?
Schadeam 07.09.2011 | 15:05
Ihre Aussage suggeriert, dass sich für rentner51 an den Abschlägen etwas ändert. Das ist aber nicht so - wenn der Jahrgang 51 bis zur Altersrente durchgehend die EM Rente bekommt. So wie Sie geantwortet haben, verwirren Sie den Fragesteller statt ihm zu helfen.
rentner51am 07.09.2011 | 17:24
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Werde demnächst die Schwerbehindertenrente beantragen, da sich ja kaum noch was ändert.
Deutsche Rentenversicherung
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