Hallo rentner51,
von einer Aufstockung der Beiträge beim Minijob wird in den meisten Fällen nur dann Gebrauch gemacht, wenn der Betreffende beispielsweise damit seinen Erwerbsminderungsrentenschutz aufrechterhalten möchte bzw. aufbauen will. Auch ist es empfehlenswert eine Aufstockung zu beantragen, wenn an der Erfüllung von bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch einige Monate fehlen, um z.B. eine früher beginnende Rente zu erhalten.
Der Aspekt einer Rentenerhöhung spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle, da sich durch eine Aufstockung bei einem Minijob, der mit 200 EUR entlohnt wird, nur eine Rentensteigerung von ca. 2 EUR ergibt pro Jahr der Aufstockung.
Durch einen späteren Rentenbeginn würde sich der Rentenabschlag pro Monat, den Sie später in Rente gehen würden, um 0,3 % verringern. Diese Auswirkungen auf die Rentenhöhe können Sie sich ggf. in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung errechnen lassen. Dort können Sie auch einen Rentenantrag aufnehmen lassen.