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Experten-Antwort

Lohnt freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung?

von katinka14.11.2017 | 20:37
1245 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab 01.08.15 volle Erwerbsminderungsrente, ab 01.01.2021 Altersrente. Bis zu welchem Betrag lässt sich für 63jährig die Altersrente durch freiwillige Einzahlung erhöhen? Wie hoch ist die Rendite? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zu der Antwort von W*lfgang möchte ich den Hinweis geben, dass Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes "Intensivgespräch zur Altersvorsorge" in Anspruch nehmen können. Dort wird man sich Ihre bislang vorhandene Altersvorsorge anschauen und darauf aufbauend Ihnen Möglichkeiten der ergänzenden Altersvorsorge aufzeigen.

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16 Antworten

W*lfgangam 14.11.2017 | 21:28
Hallo katinka, 2017 - 2020 = 48 Monate x 1187,45 € = 56.997,60 € nach aktuellem Höchstbeitrag. Wenn zum 01.01.2021 die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahre beginnt (?), hat sie einen Abschlag von 10,5 %. Daneben gehen ca. 11 % für KV/PV weg. Der mtl. Rentenzuwachs könnte dann "netto" bei 203 € liegen. Schlicht gerechnet hätten Sie ihre Beiträge nach 281 Monaten/23,5 Jahre wieder raus (56997,60 : 203), ergibt gut 4 % "Rendite". Ist aber wirklich nur schlicht gerechnet, da noch andere Faktoren die "Rendite" sowie den tatsächlichen Rentenmehrbetrag beeinflussen. Gruß w.
Fortitude oneam 14.11.2017 | 22:38
Hallo Katinka, User W*lfgang hat Ihnen ein Beispiel von vielen Einzahlungszenarien aufgezeigt. Das kann doch ein Erwerbsminderungsrentner locker aus der Portokasse bezahlen. Ich bitte um Verständnis. Mein Vorschlag wäre: Sollten Sie einen größeren Geldbetrag (50.000 bis 90.000 Euro) gespart haben, dann würde ich wenn Sie die AR erreicht haben, sich selbst monatlich davon einen Betrag z.b.(300,00 Euro) monatlich ausbezahlen. Da haben Sie mehr davon. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
suchenwiam 14.11.2017 | 22:59
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Einfacher: das ist eine versicherungsmathematische Wette auf das eigene Leben. Wenn Sie 23,5 Jahre mit der Rente überleben: Gewinn; wenn Sie vorher sterben: Verlust. Die "anderen Faktoren" sind (unvorhersagbar) z.B. (+) Rentenerhöhung, Erhöhung des Grundfreibetrags, ...; (-) Inflation, Erhöhung der KV/PV-Beiträge, Einkommenssteuer ... Alternative: Sparen. Auch hier kann die Inflation zuschlagen, aber KV/PV/ESt-Erhöhungen wenigstens nicht. Und, wenn man bei eigener Lebenserwartung skeptisch ist: die Rente endet mit dem Tode. Sparguthaben bleiben auch danach in der Erbmasse.
Fastrentneram 15.11.2017 | 07:08
Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen!
Unwissendeam 15.11.2017 | 18:31
Ergänzend zu der Antwort von W*lfgang möchte ich den Hinweis geben, dass Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes "Intensivgespräch zur Altersvorsorge" in Anspruch nehmen können. Dort wird man sich Ihre bislang vorhandene Altersvorsorge anschauen und darauf aufbauend Ihnen Möglichkeiten der ergänzenden Altersvorsorge aufzeigen.
Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen!
Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen. Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt. Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen. Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ... Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.
Angelaam 15.11.2017 | 18:37
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Unwissende schrieb

Ergänzend zu der Antwort von W*lfgang möchte ich den Hinweis geben, dass Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes "Intensivgespräch zur Altersvorsorge" in Anspruch nehmen können. Dort wird man sich Ihre bislang vorhandene Altersvorsorge anschauen und darauf aufbauend Ihnen Möglichkeiten der ergänzenden Altersvorsorge aufzeigen.[/quote]

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen![/quote]

Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen.

Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt.

Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen.

Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ...

Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen!
Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen. Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt. Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen. Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ... Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.
Du machst Deinem Namen alle Ehre.
katinkaam 15.11.2017 | 20:59
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Unwissende schrieb

Ergänzend zu der Antwort von W*lfgang möchte ich den Hinweis geben, dass Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes "Intensivgespräch zur Altersvorsorge" in Anspruch nehmen können. Dort wird man sich Ihre bislang vorhandene Altersvorsorge anschauen und darauf aufbauend Ihnen Möglichkeiten der ergänzenden Altersvorsorge aufzeigen.[/quote]

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen![/quote]

Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen.

Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt.

Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen.

Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ...

Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen!
Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen. Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt. Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen. Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ... Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.
Liebe Unwissende, Danke für die Ausführungen, dass tatsächlich erst nach wohl 23 Jahren bei mir eine Rendite rauskäme, wenn ich innerhalb des EM-Rentenbezuges einzahle?! Das verstehe ich doch richtig? Also würde es sich jetzt wirklich nicht lohnen, mein Erspartes dort einzuzahlen??! Sondern erst nach Beginn der Altersrente???! Denn die fällt wirklich gering aus, weil mir soviel abgezogen wird ...
katinkaam 15.11.2017 | 20:59
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
Unwissende schrieb

Ergänzend zu der Antwort von W*lfgang möchte ich den Hinweis geben, dass Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes "Intensivgespräch zur Altersvorsorge" in Anspruch nehmen können. Dort wird man sich Ihre bislang vorhandene Altersvorsorge anschauen und darauf aufbauend Ihnen Möglichkeiten der ergänzenden Altersvorsorge aufzeigen.[/quote]

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen![/quote]

Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen.

Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt.

Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen.

Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ...

Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen!
Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen. Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt. Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen. Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ... Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.
Liebe Unwissende, Danke für die Ausführungen, dass tatsächlich erst nach wohl 23 Jahren bei mir eine Rendite rauskäme, wenn ich innerhalb des EM-Rentenbezuges einzahle?! Das verstehe ich doch richtig? Also würde es sich jetzt wirklich nicht lohnen, mein Erspartes dort einzuzahlen??! Sondern erst nach Beginn der Altersrente???! Denn die fällt wirklich gering aus, weil mir soviel abgezogen wird ...
W*lfgangam 15.11.2017 | 21:35
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Unwissende schrieb

Ergänzend zu der Antwort von W*lfgang möchte ich den Hinweis geben, dass Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes "Intensivgespräch zur Altersvorsorge" in Anspruch nehmen können. Dort wird man sich Ihre bislang vorhandene Altersvorsorge anschauen und darauf aufbauend Ihnen Möglichkeiten der ergänzenden Altersvorsorge aufzeigen.[/quote]

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen![/quote]

Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen.

Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt.

Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen.

Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ...

Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.

Achwas - ich erinnere mich, gesagt zu haben: "Ist aber wirklich nur schlicht gerechnet, da noch andere Faktoren die "Rendite" sowie den tatsächlichen Rentenmehrbetrag beeinflussen." Hmm ...schlicht so Einiges überlesen, meine liebe Unwissende?! - werden Sie nicht schlampig in Subsumtion :-) Dass sich das so - wie von mir dargestellt – wohl nicht lohnt, ging doch schon aus den Zahlen hervor. Das Ergebnis im Detail wird katinka dann direkt mit Ihnen abstimmen – nehmen Sie Kontakt auf *g Gruß w.
Unwissendeam 15.11.2017 | 21:44
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katinka schrieb

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen![/quote]

Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen.

Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt.

Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen.

Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ...

Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.[/quote]

Liebe Unwissende, Danke für die Ausführungen, dass tatsächlich erst nach wohl 23 Jahren bei mir eine Rendite rauskäme, wenn ich innerhalb des EM-Rentenbezuges einzahle?! Das verstehe ich doch richtig? Also würde es sich jetzt wirklich nicht lohnen, mein Erspartes dort einzuzahlen??! Sondern erst nach Beginn der Altersrente???! Denn die fällt wirklich gering aus, weil mir soviel abgezogen wird ...

Hallo katinka, ich persönlich würde keine freiwilligen Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Abgesehen davon, dass diese Beiträge ca. 23 Jahre lang keinerlei Rendite abwerfen, sollte man auch das demografische Problem der Rentenversicherung im Auge behalten: Wir werden zukünftig immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler haben. Damit hat die Rentenversicherung ein Finanzierungsproblem vor sich. Das wirkt sich auch direkt auf die Rentenerhöhungen aus. Diese könnten sehr gering ausfallen oder bei Null liegen (... hatten wir sogar schon mal). Dann wird die Rente durch die Inflation quasi immer niedriger. Zudem lässt sich der Gesetzgeber auch bei Bestandsrentnern durchaus etwas einfallen, wie er die Renten indirekt kürzen kann. So hat er in der letzten finanziellen "Problemphase" einfach festgelegt, dass die Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung ganz allein aus der Rente tragen müssen. Das könnte er prinzipiell bei der Krankenversicherung genauso machen... Ich kann mich daher nur den Vorschlägen von suchenwi und Fortitude one anschließen: Eine gute private Anlageform würde ich immer bevorzugen.
Unwissendeam 15.11.2017 | 21:59
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Lieber W*lfgang, ich habe nichts überlesen, sondern das Wort "schlicht" so aufgefasst, wie es im Duden steht: schlicht = "auf das Nötigste, das Wesentliche beschränkt." Das Problem ist nur: Sie haben etwas ganz Nötiges / Wesentliches übersehen. Daher haben Sie nicht "schlicht" gerechnet, sondern schlichtweg falsch gerechnet. P.S.: Die zweite Bedeutung des Wortes "schlicht" lautet nach Duden übrigens: "nicht besonders gebildet, geistig nicht sehr aufgeschlossen". Finden Sie, dass diese Bedeutung bei Ihner Berechnung eher zutrifft? Dann muss ich Ihrem Einwand sogar beipflichten ...(** war nur ein Scherz! **)
W*lfgangam 15.11.2017 | 22:19
Zitat von katinka anzeigenausblenden
katinka schrieb

Bei allem Respekt sehr geehrter Experte. Intensivgespräche Altersvorsorge sind nicht für Versicherte gedacht, die in knapp 4 Jahren eine Altersrente beziehen![/quote]

Nicht nur das, lieber Experte! So leichtfertig sollten Sie der Renditeberechnung von W*lfgang nicht zustimmen.

Denn bei der Renditeberechnung hat W*lfgang einen ganz wesentlichen Sachverhalt übersehen: katinka bezieht seit 01.08.2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dieser Rente wurde somit eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt.

Geht man von W*lfgangs Annahme aus, dass die Altersrente für langjährig Versicherte am 01.01.2021 mit Abschlag von 10,5 % beginnt, endet die Zurechnungszeit aus der EM-Rente im Dezember 2019. Damit wird der in Aussicht gestellte Rentenzuwachs von 203 € netto wohl kaum erzielt werden können, da die freiwilligen Beiträge der ersten drei Jahre (2017 bis 2019) wohl zum großen Teil durch die Zurechnungszeit respektive spätere Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen" werden. Denn die freiwilligen Beiträge in diesen drei Jahren können sich nur insoweit rentensteigernd auswirken, als sie die Bewertung der Zurechnungszeit in der EM-Rente übersteigen.

Außerdem sollte klar gestellt werden, dass die Rendite - auch unter Außerachtlassung der Zurechnungszeit - nach 281 Monaten nicht 4 % betragen würde, sondern genau bei 0 % läge: Zu diesem Zeitpunkt hätte katinka gerade mal ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Eine Rendite ergibt sich somit erst nach dem 281sten Monat. Und diese Rendite steigt erst langsam kontinuierlich an und kann nicht pauschal auf 4 % beziffert werden. Ob und in welcher Höhe sich eine Rendite ergibt, hängt schlichtweg davon ab, wie alt katinka wird ...

Freiwillige Beiträge von 2017 bis 2019 dürften sich jedenfalls kaum lohnen; die sollten dann eher noch nach Beginn der Altersrente gezahlt werden. Das geht ja schließlich auch! Dann gibt's auch keinen Abschlag von 10,5 % darauf.[/quote]

Liebe Unwissende, Danke für die Ausführungen, dass tatsächlich erst nach wohl 23 Jahren bei mir eine Rendite rauskäme, wenn ich innerhalb des EM-Rentenbezuges einzahle?! Das verstehe ich doch richtig? Also würde es sich jetzt wirklich nicht lohnen, mein Erspartes dort einzuzahlen??! Sondern erst nach Beginn der Altersrente???! Denn die fällt wirklich gering aus, weil mir soviel abgezogen wird ...

...meinen Sie, _dann_ liegen mit der bloßen Wiederkehr Ihres geopferten Kapital unter 23 Jahren, bis es wieder Zuhause ist? Fragen Sie mal Ihre Bank, wann die Ihnen garantiert, das Ihre Einzahlung häppchenweise wieder zurück ist - gegen die aktuellen 'Konditionen' der DRV werden die blass ... Hier finden Sie auch einen interessanten Artikel auf dieser Seite, was sich 'lohnt': https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/sofortrenten-im-v… Gruß w. PS: als Hundertjährige werden Sie wohl in gesetzlichen wie privaten Systemen einen Mehrwert haben, als wenn Sie ihr Kapital schlicht Monat für Monat verbrauchen ... Gehen Sie doch einfach mal in die nächste Beratungsstelle, um die Möglichkeiten der gesetzlichen DRV (mit Alternativen anderer Anlageformen) vergleichen zu können.
Mummam 16.11.2017 | 05:56
Meine Güte Katinka. Man hat Ihnen doch jetzt alles mitgeteilt. Sie müssen Sich schon selbst entscheiden, ob Sie Ihr Geld in die RV stecken wollen oder nicht. Die Entscheidung kann und wird Ihnen keiner abnehmen, also lassen Sie es hier gut sein. Fazit für Einfachdenker: Wenn Sie sehr alt werden ist es eine gute Entscheidung, sonst eher nicht.
Unwissendeam 16.11.2017 | 07:50
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Mensch W*lfgang, hat hier irgendjemand etwas von einer Anlage in einer Sofortrente geschrieben? Lesen Sie doch noch mal genau nach, was Fortitude one und suchenwi tatsächlich geschrieben haben!!! Es gibt auch Anlageformen bei einer Bank, bei der nicht nur die 100 %-ige Auszahlung des Kapitals sondern auch eine Rendite garantiert wird. Renditegarantie haben sie bei der Rentenversicherung allerdings nicht. Da kann durch Gesetzesänderungen jederzeit etwas zu Ungunsten der Rentner beschlossen werden. Das ist also auf lange Sicht keine sichere Anlageform - vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Es gibt auch andere "private" Anlageformen - z. B. in einer Immobilie. Das würde ich empfehlen. Sie haben offensichtlich ein Problem damit, dass Ihnen bei Ihrer Berechnung zwei Fehler unterlaufen sind. Fehler passieren nun mal. Jedem. Man kann nach einem Fehler Stärke zeigen. Oder man kann sich als schlechter Verlierer erweisen...
Fortitude oneam 16.11.2017 | 08:59
Hallo Zusammen, ich bleibe bei meinem Standpunkt. Wer meint seine 100.000 Euro z.b. Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung besser aufgehoben ist, soll es tun. Ich werde es mit Bestimmtheit nicht tun ( aus verschiedenen Gründen). Das einzigste Manko ist zur Zeit die Niedrigzinsphase. Aber da müssen wir leider ja alle durch. @W*lfgang; Ich hoffe, dass Ihre Bank Sie gut berät. @ unwissende; Ich schließe mich Ihren Ausführungen an. Eine Immobilie ist langfristig immer die beste Investition. Nur wenn man bereits Erwerbsminderungsrentner und kurz vor der AR steht, ist der Zeitpunkt ungünstig. Die Immobilienpreise sind förmlich Raketenartig nach oben geschossen ( in den Ballungsgebieten z.b. NRW). @Katinka; Sie haben jetzt soviele Vorschläge erhalten. Die Entscheidung treffen Sie ganz alleine. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Unwissendeam 16.11.2017 | 13:40
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Hallo Fortitude one, das finde ich nicht. Die Immobilienpreise steigen momentan gerade in den Ballungsgebieten und großen Städten weiter. Daher sind hier auch in den nächsten Jahren noch Gewinne möglich / zu erwarten. Eine Immobilienblase wird es in den wachsenden Großstädten nach einhelliger Expertenmeinung nicht geben, da die anhaltende Nachfrage / Wohnungsknappheit die Preise treibt und der Staat viel zu wenig unternimmt, um dem entgegenzuwirken (Stichwort: Sozialer Wohnungsbau). In den wachsenden Großstädten kann eine Immobilie zudem gut vermietet werden (--> Rendite).
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