Hallo Gast123,
sollten Sie jetzt einen Riester-Vertrag abschließen, dann wäre es sinnvoll, während des Studiums einen Minijob mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auszuüben, damit Sie weiterhin zulagenberechtigt bleiben.
Wie schon von Zukunftsrat geschrieben, ist für die Zulagenberechtigung nur ein Pflichtbeitragsmonat pro Zulagenjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich.