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Experten-Antwort

Lohnt sich freiwillige Beitragszahlung für Erwerbsminderungsrentner?

von Gutmensch18.12.2020 | 14:28
357 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schon seit 2008 beziehe ich (Jahrgang 7/1961) als Schwerbehinderter (GdB 100, unbefristet) eine Erwerbsminderungsrente, seit 6/2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als Dauerrente. Die Stiftung Warentest empfiehlt freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung, um evtl. Abschläge auszugleichen bzw. die spätere Rente zu erhöhen. Die DRV teilte mir mit, dass ich die 10,8 % Abschläge für die um drei Jahre vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte nicht ausgleichen kann, da ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehe und die 10,8 % Abschläge hierauf beruhten und nicht ausgeglichen werden können. Meine Frage: kann ich folglich gar keine freiwilligen Beiträge in die Rentenversicherung leisten bzw. wenn doch, lohnt sich das für mich überhaupt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gutmensch,

die vorherigen Antworten haben es schon auf den Punkt gebracht. Die Abschläge, die aus der Rente wegen Erwerbminderung in die Altersrente übernehmen, können Sie nicht durch Zahlung freiwilliger Beiträge ausgleichen.

Normale freiwillige Beiträge können Sie zwar während des Bezugs der Rente wegen Erwerbsminderung zahlen, allerdings wirken diese sich neben der Zurechnungszeit regelmäßig nur rentensteigernd aus, soweit sie den Wert für die Zurechnungszeit (die später in der Altersrente zur Anrechnungszeit wird) übersteigen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 18.12.2020 | 15:23
Sie können schon ganz normale freiwillige Beiträge zahlen...aber ob sich das lohnt? Wenn Sie genau wissen dass Sie die spätere Altersrente über 20 Jahre lang erleben werden, dann vielleicht. Sind Sie mit 68 gestorben, dann hat es sich nicht gerechnet. Und parallel zur Zurechnungszeit liegende Beiträge wären nochmal mit Vorsicht zu genießen. Fazit: da gibts kein klares ja oder nein.
W°lfgangam 18.12.2020 | 16:16
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: aber eine klare Tendenz-Aussage "lohnt sich eher gar nicht". Erster Schritt wäre, die Werte (Entgeltpunkte/EP) der Zurechnungszeit (ZZ) - wie von @KSC erwähnt - zu checken, welcher EP-Wert muss überhaupt 'überzahlt' werden, damit es in _dieser_ ZZ-Zeit überhaupt einen Mehrwert für eine spätere Altersrente geben könnte. Interessant könnte es mM nach nur für die Zeit nach Ende der bisher berücksichtigten Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze werden ("da pulver ich noch mal ordentlich freiwillige Beiträge im Maximalwert von gut 15K € für jedes Jahr bis dahin rein" = 70 Monatsrente, OHNE irgendwelche individuellen Auswirkungen entsprechend Ihrem Versicherungsverlauf auf Ihre tatsächliche Monatsrente hier einschätzen zu können!) ...interessant für eine potentielle Witwe/auch Waisen, Sie werden die Amortisationsphase vielleicht gar nicht erleben ;-) Gruß w. PS: hier gehört parallel Ihr Steuerberater, Ihr Ärzteteam und eine verlässliche Wahrsagerin mit ins Boot ...aus Rentensicht allein betrachtet, scheint das völlig unsinnig zu sein - nur meine Meinung. Probeberechnungen der DRV mit stringenten Vorgaben könnten hilfreich sein.
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