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lohnt sich RV-Beitrag f.400 €-Job?

von Elli05.05.2009 | 12:22
1099 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zu meiner Halbtagstätigkeit (brutto 1.400,00) übe ich (Jahrgang 1950) noch einen 400 €-Job aus. Würde es sich für mich auszahlen, hierfür Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen? Ich war immer voll berufstätig (bis auf das letzte Jahr ganztags), so dass schon einiges an Rentenanspruch besteht. Vielen Dank für die Antworten und einen schönen Tag!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob besteht NICHT die Möglichkeit des "Aufstockens".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dann wäre es eine Mehrfachbeschäftigung. Aber ein 400,- EUR-Job ist vom Grunde her versicherungsfrei. Man kann evtl. auf die Versicherungsfreiheit verzichten, aber neben einem Hauptjob geht das nun mal nicht.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sorry! Ich war wohl etwas vorschnell. Ich wollte schreiben, dass es nicht sinnvoll ist, da ich diesbezüglich so berate.

Aber hier die Lösung:

Arbeitnehmer, die neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine "erste" geringfügig entlohnte rentenversicherungsfreie Nebenbeschäftigung ausüben, die nach § 8 Abs. 2 S. 1 SGB 4 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 zweiter Halbsatz SGB 6 nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen ist, können auch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Sorry! Ich war wohl etwas vorschnell. Ich wollte schreiben, dass es nicht sinnvoll ist, da ich diesbezüglich so berate.

Aber hier die Lösung:

Arbeitnehmer, die neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine "erste" geringfügig entlohnte rentenversicherungsfreie Nebenbeschäftigung ausüben, die nach § 8 Abs. 2 S. 1 SGB 4 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 zweiter Halbsatz SGB 6 nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen ist, können auch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Sorry! Ich war wohl etwas vorschnell. Ich wollte schreiben, dass es nicht sinnvoll ist, da ich diesbezüglich so berate.

Aber hier die Lösung:

Arbeitnehmer, die neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine "erste" geringfügig entlohnte rentenversicherungsfreie Nebenbeschäftigung ausüben, die nach § 8 Abs. 2 S. 1 SGB 4 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 zweiter Halbsatz SGB 6 nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen ist, können auch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.

4 Antworten

Elliam 05.05.2009 | 12:42
Wie sähe es aus, wenn auch die 2. Stelle sozialversicherungspflichtig wäre?
Hä???am 05.05.2009 | 12:55
Hier wäre eine Angabe der Rechtsgrundlage nötig. Warum sollte man in einem Minijob bei bestehender Vollbeschäftigung nicht auf die RV-Freiheit verzichten können (und aufstocken)???
...am 05.05.2009 | 13:12
Lieber Experte, DAS versteh ich jetzt auch nich! Wo steht, dass das nich geht???
Aufstockeram 05.05.2009 | 13:18
Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit und so die Rentenversicherungsbeiträgeaufzustocken ist möglich. Bei einem Verdienst von wären das mtl. 19,60 Euro als eigener Beitrag - bei einer Rentensteigerung von ca. 3,50 Euro mtl. pro volles Arbeitsjahr. Da die anderen Risiken (z. B. Erbwerbsminderungrentenanspruch, Rehaleistungen) durch die Hauptbeschäftigung bereits abgedeckt sind, sollte keine Aufstockung durchgeführt werden.
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