Hinsichtlich der rentensteigernden Wirkung stimme ich dem Beitrag von "KSC" zu.
Das bei den üblichen beitragspflichtigen Einnahmen, die mit einer Tätigkeit in einer WfB erzielt werden, die Höhe der Regelaltersrente einen Grundsicherungsbezug entfallen lassen, wage daher auch ich zu bezweifeln.
Wie die Entwicklung innerhalb der nächsten gut 20 Jahre sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung, als auch bei den gesetzlichen Regelungen, die die Grundsicherung betreffen, verlaufen wird, kann ich an dieser Stelle nicht absehen.
Aus den weiteren von "KSC" genannten Gründen kann eine Beschäftigung aus anderen Aspekten heraus jedoch durchaus lohnenswert sein.