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Lohnt sich zuwarten doch

von Rubinstein23.09.2012 | 15:46
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

"zuletzt häufen sich hier die Fragen nach Altersrente wegen Schwerbehinderung alternativ zur evtl. EM-Rente. Bei den Antworten fehlt leider regelmäßig ein Hinweis, dass in den kommenden Jahren die EM-Rente, vom Abschlag her gesehen, oftmals die bessere Alternative darstellt - zumindest für die Menschen, welche 35 (§ 264c SGB VI) bzw. 40 Jahre gem. Definition des § 77 Abs. 4 SBG VI vorweisen können. Hier findet die parallele Anhebung der Altersgrenze gegenüber der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht statt - d.h. die EM-Rente kann, nach heutigen Werten, in ein paar Jahren bis zu 7,2% höher ausfallen, als die Altersrente wegen Schwerbehinderung" Unten fand ich die og. Ausführungen. Würde das bedeuten, daß ich durch Zuwarten mit dem Übergang in die Altersrente ausgehend von der EM-Rente meine Altersrente doch erhöhen kann?

4 Antworten

KSCam 23.09.2012 | 18:10
Den Hinweis auf die angesprochene Situation könnte man zawar bringen, aber.... man müsste dies jedesmal im Einzelfall erklären man wüsste im Forum (und auch als DRV Berater) in keinem Fall ob und seit wann der Schwerbehinderte auch erwerbsgemindert wäre. man würde klare Sachen (der über 60 jährige Schwerbehinderte mit 35 Versicherungsjahren kann wenn er will sofort in Rente) verkomplizieren, ohne zu wissen ob der "Tipp" zur EM wirklich angebracht ist. dazu gäbe es noch viel zu sagen..... außerdem stellt sich "Ihr Problem" meines Wissens erst ab dem Jahrgang 52 und da kann es im September 2012 noch nicht so viele dieser Fälle gegeben haben....
öhaam 24.09.2012 | 15:36
Nein, es ging nicht um die Umwandlung einer bereits vorliegenden EM-Rente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (die waren vom Abschlag aus gesehen zuletzt i.d.R. identisch - Ausnahme: Stichtagsregelung 16.11.2000) sondern darum, dass zukünftig die EM-Rente die bessere Alternative zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen sein kann (unter den genannten Komforteinschränkungen)! Als schwerbehinderter Mensch, mit erfüllter Wartezeit und erreichter individueller Altersgrenze, wird man überlegen müssen, ob die EM-Rente evtl. die finanziell interessantere Alternative darstellt! Natürlich macht es die Prüfung beim zuständigen Rententräger deutlich aufwändiger, schwieriger und damit teurer - aber der Gesetzgeber hat die Schutzwirkung der 35 bzw. 40 Jahre in Sachen Abschlag ja ausdrücklich geschaffen! Die Thematik ist für das Forum aber zu komplex - daher bitte immer sachkundige Hilfe vor Ort (Kommune oder Beratungsstelle) in Anspruch nehmen!
Kochlöffelam 25.09.2012 | 01:56
Also ich versteh nur Bahnhof. Will uns da jemand was verschleiern oder verheimlichen?
DarkKnight RVam 26.09.2012 | 07:16
Der Hinweis darauf würde natürlich nur Sinn machen, wenn beide Renten den gleichen Rentenbeginn hätten! Aber das kann man bei der Erwerbsminderungsrente nicht mal so eben aus der Hüfte beantworten; im Gegensatz zu den Altersrenten! 8)
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