Hallo 205,
aus Ihren Angaben ist für mich zumindest kein naheliegender Ausschlussgrund erkennbar. Deshalb empfehle ich einen solchen Antrag zu stellen. Sie können dies bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung tun; diese wird dann prüfen ob und ggf. welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen.