Hallo Denti, der Aufforderung des Arbeitsamtes sind Sie ja nachgekommen, indem Sie die LTA beantragt haben. Mit der bewilligten LTA dürfte auch ein Anspruch auf Übergangsgeld einhergehen. Sollte vor, während oder direkt nach dem Abschluss der LTA eine Erwerbsminderung, z.Bsp. wegen der Verschlechterung Ihres Leistungsvermögens, festgestellt werden, gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe als Rentenantrag.