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Experten-Antwort

LTA bewilligt/Rente

von Denti15.12.2023 | 07:55
1471 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen, Mein LTA ist bewilligt und soll im März starten,1 Jahr eine Maßnahme. Im Moment bekomme ich Alg1 Nahtlosigkeit und soll LTA/Reha /Rente beantragen,bezw hat die AA schon Befunde hingeschickt wo ich jetzt aufgefordert bin mein Einverständnis zu geben das die DRV weiter Befunde bei meinen Ärzten anfordern darf. Mein Neurologe schreibt mich weiter AU,war auch im Krankenhaus Phsychosomatisch. Wird ein Rentenantrag den LTA Antrag aufheben? VG Denti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Denti, der Aufforderung des Arbeitsamtes sind Sie ja nachgekommen, indem Sie die LTA beantragt haben. Mit der bewilligten LTA dürfte auch ein Anspruch auf Übergangsgeld einhergehen. Sollte vor, während oder direkt nach dem Abschluss der LTA eine Erwerbsminderung, z.Bsp. wegen der Verschlechterung Ihres Leistungsvermögens, festgestellt werden, gilt der  Antrag auf Leistungen zur Teilhabe als Rentenantrag.

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3 Antworten

Fliederam 15.12.2023 | 08:36
Ihnen wurden LTA bewilligt, dass heißt, man hat bei Ihnen voraussichtlich ein Leistungsvermögen von 3 Stunden für Ihre letzte Tätigkeit und 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt. Mit diesem Leistungsvermögen hätten Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, es sei denn es wird anhand weiterer Befunde/Gutachten festgestellt, dass es um Ihr Leistungsvermögen doch schlechter gestellt ist. Ein Rentenantrag wird den LTA-Antrag zumindest bei der DRV wohl nicht aufheben, doch aber möglicherweise die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente (abhängig vom festgestellten Leistungsvermögen). Letzten Endes sind das aber Einzelfallentscheidungen. Ich würde Ihnen raten, diese Angelegenheit transparent mit der Rehafachberaterin/dem Rehafachberater zu besprechen. Ich lese heraus, dass Sie die LTA-Maßnahme nicht wollen, bzw. sich dafür nicht leistungsfähig fühlen, ist das richtig?
Fliederam 15.12.2023 | 13:48
Dann sprechen Sie mit der Rehafachberatung darüber. Es macht ja keinen Sinn, dass eine bewilligt Maßnahme im Raum steht, die Sie dann nicht antreten und es muss alles mit Nichtantritt zurückgedreht werden. Schildern sie Ihre Situation, legen Sie schon jetzt eine entsprechende Bescheinigung des Therapeuten vor und klären Sie, wie es weiter gehen kann. Evt. könnte auch eine medizinische Reha zur Stabilisierung beitragen.
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