Hallo,
wenn sich der Rehafachberater n.n. bei Ihnen gemeldet hat, können Sie normalerweise seine Kontaktdaten über die bewillgende Sachbearbeitung erfragen.
Ob eine Verschiebung oder Unterbrechnung der geplanten/bewilligten Maßnahme möglich ist, kann hier nicht beantwortet werden, hierbei kommt es auf Art und Dauer der Maßnahme an.
Sie können sich in einer Beratungsstelle informieren lassen oder ein klärendes Gepräch mit der Sachbearbeitung/ dem Rehafachberater suchen.
Die Frage nach Urlaub ist nicht unangemessen, sondern gehört ganz normal zur Lebensplanung dazu. Wenn Sie Ihre Wünsche frühzeitig mitteilen, kann das ggf. in der Auswahl der Maßnahmen berücksichtigt werden.
Meine dringende Empfehlung ist daher nochmals: Sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern. Evtl. können die Kollegen dann mit Ihnen eine Lösungsmöglichkeit finden oder Ihnen den zuständigen Rehafachberater benennen, mit dem sie dann die weitere Vorgehensweise besprechen.