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Experten-Antwort

LTA

von Günni (28 J.)18.03.2014 | 00:02
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Antrag auf LTA wurde von der RV dem Grunde nach bewilligt. Zweck der Antragstellung, die von meinem Therapeuten/Arzt angeregt wurde, ist die Bewilligung einer Umschulung (bzw. in meinem Fall eine Erstausbildung wegen krankheitsbedingt nicht beendeter Berufsausbildung). Im Schreiben der RV wurde mitgeteilt, dass ein Termin beim Reha-Fachberatungsdienst bald genannt wird. Dazu drei Fragen: 1. Was erwartet mich bei diesem Termin? 2. Wie kann ich mich bestmöglich darauf vorbereiten? 3. Was können Hindernisse für die Bewilligung seinn? Eine Maßnahme im Berufsbildungswerk, in einer Werkstatt für behinderte Menschen und eine RPK kommen für mich nicht in Frage, weil ich das nicht möchte. Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Ihnen bereits eine Bewilligung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dem Grunde nach von der DRV vorliegt, ist die weitere (auch zeitliche)Vorgehensweise von dem zuständigen Rentenversicherungsträger abhängig. Die Gestaltung Ihres persönlichen Beratungsgesprächs richtet sich ganz individuell nach Ihren Fragen, Vorstellungen und vorrangig nach Ihren gesundheitlichen Möglichkeiten.

Es ist positiv zu bewerten und sehr sinnvoll, wenn Sie sich bereits vor dem Gespräch um Ihre weitere berufliche Zukunft Gedanken machen und eigene Ideen einbringen.

Von einer eigenständigen verbindlichen Anmeldung zu einer Umschulung etc. raten wir vor dem Gespräch ab, da sich daraus Zahlungsverpflichtungen ergeben könnten, die ggf. nicht von der DRV übernommen werden.

Eine Kostenübernahme für Leistungen, die bereits vor Antragstellung auf eine LTA bei der DRV begonnen wurden, ist nicht möglich.

Eine Kontaktaufnahme mit dem Reha-Fachberater ist selbstverständlich möglich. Die Kontaktdaten finden Sie entweder auf Ihrem Bewilligungsbescheid oder wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Schadeam 18.03.2014 | 07:50
kurz und knapp: zu 1) es wird das weitere besprochen, das ist individuell und hängt vom Ziel der LTA und Ihren Fragen ab, je interessierter Sie sich geben um so intensiver wird das Gespräch. zu 2)In dem Sie möglichst klare Vorstellungen haben und diese auch äußern zu dem, was Sie anstreben. Konkreter Berufswunsch, nach Möglichkeit schon einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben, etc. zu 3) Unrealistische Ziele des Rehabilitanden, z.B. fehlende Qualifikation für den Wunschberuf, Wunschberuf ist vom Gesundheitszustand ausgeschlschlossen. Fehlende Flexibilität, wenn der Wunschberuf nicht vor Ort realisierbar wäre, u.a.
Günniam 18.03.2014 | 08:32
1. Meinen Sie mit einem Ausbildubgsplatz nun zum Beispiel einen Platz in einem BFW? Bisher hatte ich es so verstanden, dass dort (mit Ausnahme weniger praktischer Phasen in Betrieben außerhalb des BFWs) hauptsächlich die Ausbildung stattfindet. 2. Wenn das zutrifft: Was antworte ich auf die Frage, warum ich die LTA benötige? Im Prinzip will ich wahrheitsgemäß nur zum Ausdruck bringen, dass ich behutsam wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden möchte und dass ich noch ein gewisse Betreuung (wie kann diese aussehen (3.) benötige.
Schadeam 18.03.2014 | 10:13
Was wollen Sie eigentlich? Umschulung, d.h. Berufsausbildung (so haben Sie im ersten Beitrag geschrieben) oder behutsame Eingliederung? Das sind ganz unterschiedliche Dinge- und genau darüber muss geredet werden, damit das bewilligt wird, was Ihnen auch tatsächlich nützt.....
Günniam 18.03.2014 | 10:23
Und ich wollte wissen, wie ich dort betreut werde als Teilbehmer mit einer seelischen Erkrankung.
Günniam 18.03.2014 | 10:19
Die Fragen richten sich nicht nur an den vorigen Verfasser. Auch andere Forenteilnehmer bitte ich um Rat. Eine weitere Frage ist aufgetaucht: 4. Kann die Rentenversicherung bestimmen, an welcher Maßnahme ich teilnehmen soll? Ich möchte nicht an den den oben genannten Maßnahmen teilnehmen. Habe ich das Recht aufeine Umschulung/Ausbildung? Was passiert, wenn ich eine Maßnahme ablehne? Bei uns in der Nähe gibt es nämlich eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich speziell an psychisch Erkrankte richten. Es gibt da bloß mehrere Aspekte, weshalb ich da nicht mitmachen möchte (so zieht mich dad Umfeld erfahrungsgemäß total runter, da dort wirklich viele Menschen mut einer erheblichen Behinderung sind - schließlich möchte ich zurück in die normale Gesellschaft und auf den 1. Arbeitsmarkt. Außerdem sind die Geldleistungen sehr niedrig (Taschengeld in Höhe von ca. 100 € für einen 28 Jährigen, der schon mal ein festes Gehalt bezogen hat). Zudem bin ich felsenfest davon über, dass ich eine Berufsausbildung im beschützten Rahmen benötige, um behutsam und ohne Überforderung zurück auf den 1. Arbeitsmarkt zurück gelange.
Günniam 18.03.2014 | 10:20
Ich möchte eine Berufsausbildung in einem BFW machen.
Günniam 18.03.2014 | 11:10
Letzte Anmerkung dazu - wenn vllt auch überflüssig: die,, behutsame Integration'' sollte nur bedeuten, dass ich nicht ohne Hilfe auf den Arbeitsmarkt geschmissen werden möchte. Das wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht richtig.
Günniam 18.03.2014 | 11:24
Ach Mensch, entschuldigen Sie meine vielen Beiträge: Zum vorigen Eintrag (damit dieser auchrrichtig verstanden wird): ich meine mit dieser Beschreibung immer noch eine Umschulung in einem BFW!!!!
Günniam 19.03.2014 | 08:34
Ok, danke. Was ist nun, wenn ich unbedingt in ein Berufsförderungswerk gehen möchte? Ich habe meinen Arzt gefragt, der mich auch schon 3 Jahre behandelt. Er sagte, dass ich dort eine Ausbildung schaffen werde, mein gesundheitlicher Zustand lasse das zu. Angenommen die RV- Angestellte ,, mag'' mich nicht oder ,, gönnt'' mir die Leistungen nicht (aus welchen Gründen auch immer. Schließlich ist das eine Einzelfallentscheidung. Da spielt doch auch wohl eine gewisse Psychologie) und will mich unbedingt in eine Maßnahme drücken, die ich absolut nicht möchte (z. B. aus den oben genannten Gründen). Wie geht es dann weiter ? Wie gesagt: der Arzt bescheinigt mir die Fähigkeit für eine Ausbildung. Gibt es auch Gründe, weshalb mir eine AUSBILDUNG inIN EINEM BFW kategorisch verwehrt werden kann und man mir nur Maßnahmen bewilligen will, die darauf abzielen, dass ich mir alleine auf dem 1. ARBEITSMARKT SELBSTSTÄNDIG EINE AUSBILDUNG suchen soll?
???am 19.03.2014 | 12:49
Ihr Arzt kann Ihnen sicher bestätigen, dass Sie für eine Umschulung ausreichend belastbar sind. Ob Sie auch für eine Umschulung (vorallem für einen bestimmten Beruf) geeignet sind, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. Wenn Sie eine Umschulung möchten, wird erstmal Ihre Eignung abgetestet. Nur wenn die positiv ausfällt, kann eine Umschulung bewilligt werden. Auch wenn eine betriebliche Umschulung dabei rauskommt, können Sie sozusagen "ambulant" vom BFW betreut werden. Die DRV kann Sie zu nichts zwingen. Sie müssen keinen Kurs oder Schulung machen, den Sie nicht wollen. Auf der anderen Seite, ist aber auch die DRV nicht verpflichtet, Ihren Wünschen zu entsprechen, wenn sachliche Gründe dagegen sprechen.
Günniam 19.03.2014 | 14:03
???, vielen Dank für die Antwort. Wie sieht ein solcher Eignungstest aus, wer führt diesen durch und wie lange dauert so etwas? Nach welchen Kriterien (ganz allgemein) wird denn entschieden ob eine Umschulung im BFW selbst oder ,, ambulant'' durchgeführt wird? Vor allem: was sind Gründe für die Umschulung direkt im BFW? Falls doch betrieblich bzw. ,, ambulant'' im BFW: Wie ist mein Lebensunterhalt gesichert?
GroKoam 19.03.2014 | 14:38
Geh arbeiten, mein Gott was bist Du denn für ein Vollpfosten.
Günniam 19.03.2014 | 14:57
Vielen Dank!
???am 19.03.2014 | 14:54
Während einer Umschulung, egal in welcher Form, bekommen Sie immer Übergangsgeld. Bei einer Abtestung wird z.B. geprüft, welche Schulkenntnisse noch vorhanden sind, wie es mit Ihrer Lernfähigkeit aussieht, ob Sie mit Stress umgehen können, wie Sie mit einzelnen berufsspezifischen Aufgaben zurechtkommen. Genaueres, und auch wann eine BFW-Umschulung in Frage kommt, können Sie mit Ihrem Reha-Fachberater besprechen.
AKW 75am 26.03.2014 | 13:12
Aus eigener Erfahrung kann ich nur vor dem Assessment eindringlich warnen. Da wird einem nichts beigebracht und man sollte trotzdem wissen, wie die Aufgaben zu lösen sind. Sonst wird einem eine Eignung verweigert, obwohl überhaupt nicht dafür getestet wurde. Ich weiß auch nicht, wie die sich das alles da so vorstellen. Man hat ja bestimmt auch nicht mehr jahrelang seit der Ausbildung mit diesen Aufgaben zu tun gehabt, und jeder braucht ja auch erst mal eine Gewisse Eingewöhnungszeit, die aber bei 4- oder 14 Tagen für mich jedenfalls zu kurz war, da ich mich in so kurzer Zeit nicht an die Tagesabläufe gewöhnt habe. Und wie gesagt: Die "klatschen" einem die Aufgaben auf den Tisch, so nach dem Motto: "Jetzt mach mal". Mein Verständnis von einer Eignungsprüfung ist jedoch ein völlig anderes. Nämlich das Einem erst mal wieder was beigebracht wird und das Beigebrachte dann auch erst mal zu Hause lernen kann. Und dann kann man erst Tests machen. Alles andere ist der Sitution und deren Bedeutung für die Betroffenden eine Frechheit. Daher erzähle ich mal, was alles da in "Zusammenarbeit" mit der DRV falsch läuft: Ich hatte auch LTA dem Grunde nach bewilligt bekommen und wurde zu einem Erstgespräch beim Berater der DRV eingeladen. Ich äusserte dort meinen WUNSCHBERUF Fachinformatiker Systemintegration. Und bei EINEM konkreten Berufswunsch wäre eine 4- tägige Kurzerprobung sinnvoll, da NUR dort fach- oder berufsorientiert getestet wird. Was ist aber statt dessen passiert? Ich kam in eine 14- tägige Erprobung, wo handwerklich und kaufmännisch-verwaltend getestet wird. Da ich bereits eine kaufmännische Ausbildung habe und auch NICHT einen handwerklichen Beruf machen wollte, stellt sich schnon mal die Sinnfrage nach der ganzen Veranstaltung. Und da ich dort auch nicht mit Aufgaben eines Fachinformatiker getestet worden bin, stellt sich nun die DRV hin und sagt trotzdem, dass ich nicht dafür geeignet wäre, weil ich die Voraussetzungen nicht erfülle. Selten so ein Blödsinn gehört. Naja, meine Klage läuft bereits seit 13 Monaten, und die Luft für die DRV wird immer dünner. Also passt genau auf, was die euch da verzapfen. Wenn ihr jedoch noch nicht genau wisst was ihr machen wollt, dann ist die 14- tägige Erprobung sinnvoll. Aber nur dann!
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