Da Ihnen bereits eine Bewilligung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dem Grunde nach von der DRV vorliegt, ist die weitere (auch zeitliche)Vorgehensweise von dem zuständigen Rentenversicherungsträger abhängig. Die Gestaltung Ihres persönlichen Beratungsgesprächs richtet sich ganz individuell nach Ihren Fragen, Vorstellungen und vorrangig nach Ihren gesundheitlichen Möglichkeiten.
Es ist positiv zu bewerten und sehr sinnvoll, wenn Sie sich bereits vor dem Gespräch um Ihre weitere berufliche Zukunft Gedanken machen und eigene Ideen einbringen.
Von einer eigenständigen verbindlichen Anmeldung zu einer Umschulung etc. raten wir vor dem Gespräch ab, da sich daraus Zahlungsverpflichtungen ergeben könnten, die ggf. nicht von der DRV übernommen werden.
Eine Kostenübernahme für Leistungen, die bereits vor Antragstellung auf eine LTA bei der DRV begonnen wurden, ist nicht möglich.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Reha-Fachberater ist selbstverständlich möglich. Die Kontaktdaten finden Sie entweder auf Ihrem Bewilligungsbescheid oder wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.