Hallo Mini,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden individuell durch den Arzt der Rentenversicherung geprüft.
Ihre gesundheitliche Situation können wir damit hier nicht einschätzen. Wir empfehlen zunächst eine persönliche Beratung mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.
Die Sachbearbeitung wird dann bei Bedarf auch einen Antrag für Sie aufnehmen.