Hallo Hugo,
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sollen den berechtigten Personenkreis durch geeignete Sachleistungen befähigen, das individuelle Leistungsvermögen erwerbswirksam auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzusetzen. Qualifizierungsmaßnahmen werden auch in
Teilzeitform einzelfallbezogen erbracht - entscheidend wird sein, ob und inwieweit durch eine Rehabilitation Ihre Erwerbsminderung wesentlich gebessert werden bzw. eine weitere Verschlechterung abgewendet werden kann.
Der leistende Reha-Träger muss den Reha-Bedarf umfassend und unverzüglich feststellen. Muss für diese Feststellung kein Gutachten eingeholt werden, entscheidet der leistende Rehabilitationsträger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang.
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