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Experten-Antwort

LTA

von Gerlinde21.12.2022 | 05:21
68 Ansichten
5 Antworten
Guten Morgen Zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich möglicher LTA. Ich befinde mich in der medizinischen Reha. Ist es richtig, dass ich um eine weitere LTA zu bekommen, vorher unbedingt krank geschrieben sein musste?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.12.2022 | 07:36

Hallo Gerlinde,

eine Arbeitsunfähigkeit ist nicht Voraussetzung für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).

Eine LTA wird regelmäßig dann erbracht, wenn Sie nach der Feststellung des medizinischen Dienstes der Rentenversicherung (unter Berücksichtigung des Entlassberichtes der medizinischen Rehabilitation) Ihren Bezugsberuf (in der Regel die letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) nicht mehr ausüben können.

Sollte dies der Fall sein, so kommen die Kollegen nach der medizinischen Rehabilitation unaufgefordert auf Sie zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Gefährdungam 21.12.2022 | 07:02
Nein, das ist grundsätzlich Unsinn. Die medizinischen Voraussetzungen finden Sie in § 10 SGB VI. Von Arbeitsunfähigkeit ist da nicht die Rede. In der Praxis sind Leute, die ihren Beruf nicht mehr machen sollten, natürlich immer mal wieder krank wegen Rücken, Herz oder was es sonst noch so gibt. Es gibt aber auch solche, die sich trotzdem in die Arbeit schleppen. Von daher hat eine AU keine entscheidende Aussagekraft.
Fliederam 21.12.2022 | 07:11
Genau, das stimmt nicht. Sie müssen unterscheiden zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung, bzw. einem herabgesetzten Leistungsvermögen für Ihren zuvor ausgeübten Beruf. Wenn Sie wegen einer Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, ist nicht grundsätzlich Ihr Leistungsvermögen herabgesetzt. Es kann aber sein, dass Ihr Leistungsvermögen für Ihren zuletzt geübten Beruf herabgesetzt ist, sie aber grundsätzlich arbeitsfähig sind. Wenn allerdings in der medizinischen Reha die ÄrztInnen der Meinung sind, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, wird man Sie voraussichtlich nicht in diesen entlassen und arbeitsunfähig entlassen sowie mit Ihnen bereits den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. So oder so können und sollten Sie aber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie den alten Beruf nicht mehr ausüben können.
Melliam 21.12.2022 | 09:21
Ich glaube, sie meint, ob sie gleich oder ein Jahr später eine weitere Reha machen kann, ohne krankgeschrieben zu sein. Und das kann sie. Einfach versuchen und Beschwerden schildern.
Gerlindeam 21.12.2022 | 11:09
Vielen Dank für Ihre Antworten, jetzt bin ich im Bilde
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