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LTA abbruch und Gespräch mit Arbeitgeber & Rehaberaterin??

von Ratsucher12614.05.2014 | 10:16
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich nehme zur Zeit an einem berfulichen Rehatraining teil (Dauer 3-12 Monate). Die Entscheidung hierzu wurde im November 2013 getroffen da es mich da psychisch noch nicht gut ging. Auf die Frage der Reheberaterin ob eine Rückkehr an meinen jetzigen Arbeitsplatz denkbar wäre (in anderer Position) verneinte ich dies. Heute (4 Monate später) denke/merke ich, das dies (alter Arbeitgeber, Leidensgerecht eingesetzt) genau das richtige für mich wäre. Jetzt sind während meiner Erkrankung noch diverse Faktoren hinzugekommen die den Einstieg auf der alten Stelle unabhängig von der Grunderkrankung erschweren (Allergien, Bandscheibendefekt). Gibt es eine Möglichkeit das berfuliche Rehatraining abzubrechen und mit Rehaberaterin und mir das Gespräch beim alten AG (Arbeitsvertrag besteht natürlich noch) zu suchen? Oder habe ich mit dem Rehatraining diese Chance verwirkt? Wäre ein nahtloser Übergang von der Maßnahme zur regulären Arbeit denkbar? Ich weiß sonst nicht wie ich die Zwischenzeit finanziell überbrücken könnte. Vielen Dank für viele Hilfreiche Antworten. Ratsucher126

4 Antworten

Ratsucher126am 14.05.2014 | 12:53
Danke, von mir aus werde ich die Maßnahme nicht abbrechen, meine Frage ging mehr dahin das ich Sorge habe das eine Förderung meiner leidensgerechten Arbeitsstelle bei meinem alten AG nicht mehr möglich ist. Ich befinde mich z.Zt. in einer Vormaßnahme (März bis Ende Mai) und jetzt geht es um die Verlängerung um 8 Monate. Statt der Verlängerung möchte ich lieber wieder "normal" arbeiten gehen. Weiter ging die Frage auch dahin was mit neu aufgetretenen Beeinträchtigungen ist, sind die Außen vor oder werden die im Gespräch mit dem AG mit einbezogen?
=/=am 14.05.2014 | 13:44
"Weiter ging die Frage auch dahin was mit neu aufgetretenen Beeinträchtigungen ist, sind die Außen vor oder werden die im Gespräch mit dem AG mit einbezogen?" Das kann alles ins Gespräch mit dem (alten) Arbeitgeber mit einbezogen werden. Wichtig ist, dass Sie umgehend einen Termin mit Ihrer Reha-Fachberaterin vereinbaren und ALLES zunächst mit ihr besprechen. Vielleicht gibt es ja bei Ihrem "alten" Arbeitgeber einen geeigneten Arbeitsplatz, auf dem auch die hinzugekommenen Leiden berücksichtigt werden können. Beispiel: Bandscheibenschaden dazugekommen bisherige "leidensgerechte" Tätigkeit im Büro Es kann ein spezieller Arbeitsstuhl und / oder Schreibtisch über die DRV bezuschußt werden. Wenn Sie mit den Allergien (gegen was?) nicht auf Ihrem alten Arbeitsplatz arbeiten können, kann man vielleicht auch eine Lösung finden, indem Sie nicht mehr mit Dingen/Stoffen arbeiten, die die Allergien auslösen.
lulaam 15.05.2014 | 09:59
Bürostühle werden grundsätzlich von der DRV nicht mehr übernommen. Hier müssen schon außergewöhnliche Beeinträchtigungen vorlieren, die z.B. eine geteilte Sitzfläche o.ä. erfordern. Ansonsten sind die Vorgaben der BG schon recht hoch, so dass damit der Stuhl ausreichend flexibel auf die Befürfnisse eingestellt werden kann.
=/=am 15.05.2014 | 10:27
Zitat von lula anzeigenausblenden
Das ist falsch! Wenn ein Versicherter aufgrund seiner Behinderung oder Einschränkung für seine Tätigkeit einen besonderen orthopädischen Arbeitsstuhl benötigt, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wird dieser sehr wohl von der DRV mit höchstens 435,00 EUR bezuschußt; ein Arthrodesenstuhl mit höchstens 1305,00 EUR. Mit der BG hat das dann nichts zu tun.
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