Guten Morgen,
wenn Sie mit der Einschätzung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind , haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch sollte eine Begründung enthalten, warum Ihrer Ansicht nach der Bedarf einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht. Fügen Sie weitere fachärztliche Unterlagen , wenn vorhanden, bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung