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Experten-Antwort

LTA abgelehnt, Widerspruch dagegen abgelehnt was jetzt?

von Cat28.10.2025 | 13:54
566 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Antrag auf LTA gestellt um wegen dem Jobcenter ein Gespräch mit einem RV Berater zu bekommen. Der würde abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt. Dazu habe ich ein Schreiben meiner Psychologin und das sozialmedizinische Gutachten beigefügt. In diesem steht zwar das ich arbeiten kann, aber soviele Einschränkungen gesundheitlicher Art das es keine Arbeit gibt die ich machen kann. Daraufhin kam wieder einer Ablehnung meines Widerspruchs mit der Begründung ich kann auf dem Arbeitsmarkt vollschichtig arbeiten. Ich habe Rheumatoide Arthritis, chronische nesselsucht, Asthma bronchiale, Beckenschieflage mit Auswirkungen auf komplette Wirbelsäule, brauche 3 Mal die Woche Physiotherapie. Psychische Erkrankungen habe ich mittelgradige Depressionen, Angststörung, Panikattacken und Agoraphobie (Angst vor Menschen im weitesten Sinne). Das einzige zu dem ich fähig wäre ist Home-Office Datenverarbeitung ohne Kundenkontakt. Ich verstehe die Begründung nicht und weiß nicht was ich machen soll. Was soll ich tun? Matratzen Tester? Jobcenter meinte wenn nichts Rum kommt muss ich EM oder EU Rente beantragen...aber das wird doch dann auch abgelehnt wenn die so schon der Meinung sind das ich ja alles kann. Das macht mich wahnsinnig und das macht meine Psyche definitiv nicht besser 🥺

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cat,

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ziel ist es, Sie beruflich zu unterstützen, zum Beispiel durch Umschulung oder Arbeitserprobung.

 

Wichtig ist, dass Ihre gesundheitlichen Probleme gut und nachvollziehbar dokumentiert sind.

 

Wir empfehlen Ihnen hier, aufgrund der Komplexität Ihrer Situation, die persönliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung durch eine berufliche Rehabilitationsfachberaterin, oder einen beruflichen Rehabilitationsfachberater in dieser Institution. So kann die Beratung optimal dazu erfolgen, ob es auch aus gesundheitlicher Sicht für Sie noch weitere berufliche Optionen gibt-auch wenn die aktuelle Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA),etwas anderes sagt- oder wie man Sie gegebenenfalls anders bei ihrem weiteren, beruflichen Weg unterstützen kann.

 

Den Termin dazu können Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.

 

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich durch einen Sozialverband, wie den Sozialverband Deutschland (SoVD), oder beim Sozialverband VdK Deutschland e.V. (VdK) beraten und unterstützen zu lassen. Ebenso kann die Beratung und rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht in Ihrem Fall sinnvoll sein.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

LTAam 28.10.2025 | 14:28
Ihre Geschichte wird Sie hier nicht weiterbringen. Derartige medizinische Sachverhalte kann man hier nicht klären. Es bleibt Ihnen nur der Klageweg. Dafür sollten Sie sich einen Rechtsbeistand suchen und ggf. einem Sozialverband beitreten.
LTAam 28.10.2025 | 14:53
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Experte/in schrieb

Hallo Cat,

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ziel ist es, Sie beruflich zu unterstützen, zum Beispiel durch Umschulung oder Arbeitserprobung.

 

Wichtig ist, dass Ihre gesundheitlichen Probleme gut und nachvollziehbar dokumentiert sind.

 

Wir empfehlen Ihnen hier, aufgrund der Komplexität Ihrer Situation, die persönliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung durch eine berufliche Rehabilitationsfachberaterin, oder einen beruflichen Rehabilitationsfachberater in dieser Institution. So kann die Beratung optimal dazu erfolgen, ob es auch aus gesundheitlicher Sicht für Sie noch weitere berufliche Optionen gibt-auch wenn die aktuelle Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA),etwas anderes sagt- oder wie man Sie gegebenenfalls anders bei ihrem weiteren, beruflichen Weg unterstützen kann.

 

Den Termin dazu können Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.

 

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich durch einen Sozialverband, wie den Sozialverband Deutschland (SoVD), oder beim Sozialverband VdK Deutschland e.V. (VdK) beraten und unterstützen zu lassen. Ebenso kann die Beratung und rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht in Ihrem Fall sinnvoll sein.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

Einen Beratungstermin bei einem Rehafachberater bekommt man in der Regel nur, wenn eine LTA befürwortet wird. Sehr geehrter Experte, sie sollten sich besser informieren, bevor Si hier falsche Ratschläge geben.
Richtigam 28.10.2025 | 16:38
Abgesehen davon ist es auch möglich, über die AfA bzw das JC eine LTA zu machen. Bislang ging aus den Infos des Fragestellers nicht hervor, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für LTA oder EMR erfüllt sind.
Schadeam 28.10.2025 | 16:44
All das was die DRV im Rahmen von LTA erbringen kann, hätte auch das Jobcenter und davor das Arbeitsamt längst erbringen können. Denn wer beim JC ist, ist nicht erst seit vorgestern arbeitslos. Ob eine Klage Sie da weiterbringt, weiß hier keiner - an deren Ende steht ein Urteil eines Richters, ob positiv oder negativ für Sie, wer weiß? EM Rente könnten Sie auch beantragen, ich würde Ihnen aber raten abzuwägen Sie die Rente wollen oder berufliche Hilfen des Staates anstreben. Beides parallel wird schwierig und ist auch etwas unlogisch:"Ich will Rente weil ich nichts arbeiten kann aber gleichzeitig berufliche Hilfen weil ich arbeiten kann", das widerspricht sich irgendwie, meinen Sie nicht auch?
hmam 28.10.2025 | 20:54
Was ist denn Ihr Ziel? Mein Eindruck ist, dass Sie sich für zu krank für eine Arbeit halten. Dann stellen Sie doch einen entsprechenden Rentenantrag. Auf Grund der Vorgeschichte sollten Sie sich gleich Unterstützung (VdK, Anwalt...) holen. Ein Attest Ihrer Psychologin hat bezüglich Ihrer körperlichen Problem kaum Gewicht. Dass das nicht einfach wird, ist klar. Das geht aber den meisten Antragstellern so. Die Frage ist, welche Alternativen Sie haben. Noch etwas am Rande: Meines Wissens sind Reha-Fachberater so ausgelastet, dass schon Leute mit bewilligter LTA eine Weile auf einen Beratungstermin warten müssen. Es ist daher nicht unbedingt zu erwarten, dass Sie mit einem abgelehnten Antrag für ein Gespräch vorgemerkt werden. Sie können sich bezüglich Ihrer beruflichen Möglichkeiten aber auch beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beraten lassen.
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