Hallo Cat,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ziel ist es, Sie beruflich zu unterstützen, zum Beispiel durch Umschulung oder Arbeitserprobung.
Wichtig ist, dass Ihre gesundheitlichen Probleme gut und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Wir empfehlen Ihnen hier, aufgrund der Komplexität Ihrer Situation, die persönliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung durch eine berufliche Rehabilitationsfachberaterin, oder einen beruflichen Rehabilitationsfachberater in dieser Institution. So kann die Beratung optimal dazu erfolgen, ob es auch aus gesundheitlicher Sicht für Sie noch weitere berufliche Optionen gibt-auch wenn die aktuelle Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA),etwas anderes sagt- oder wie man Sie gegebenenfalls anders bei ihrem weiteren, beruflichen Weg unterstützen kann.
Den Termin dazu können Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich durch einen Sozialverband, wie den Sozialverband Deutschland (SoVD), oder beim Sozialverband VdK Deutschland e.V. (VdK) beraten und unterstützen zu lassen. Ebenso kann die Beratung und rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht in Ihrem Fall sinnvoll sein.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam