Guten Morgen,
sofern der Ablehnungsbescheid rechtskräftig geworden ist und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, könnten Sie einen neuen LTA-Antrag stellen. Parallel würde ich an Ihrer Stelle eine Beratung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
Freundliche Grüße