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Experten-Antwort

LTA-Ablehnung trotz vorangegangener (mündlicher !) Zusage

von Gunnar O.03.10.2014 | 19:53
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14 Antworten
Hallo! Vielleicht weiß jemand Rat. Aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung war ich im Frühjahr diesen Jahres in stationärer, medizinischer Reha. Die Klinik, in der ich war, ist der deutschen Rentenversicherung unterstellt oder mit ihr verbunden (jedenfalls zeigt der Briefkopf des Entlassungsberichtes das Rentenversicherungs-Logo. Kurz vor Beendigung der Reha wurde mir mündlich LTA zugesichert (in aller Form: von meiner dortigen Therapeutin, vom Chefarzt und vom Sozialen Dienst der Klinik im Beisein eines Rentenversicherungsangestellten, der sich regelmäßig in der Klinik befindet. Ich sollte zum Abschluß einer Gesundschreibung zustimmen, da dies Voraussetzung für die LTA sei, was ich dann auch tat. Ich solle, wieder zuhause angekommen, auf den Bewilligungsbescheid warten. Etwa nach einem Monat nach dem Klinikaufenthalt erhielt ich dann ein Schreiben der Rentenversicherung: die Ablehnung der LTA (bzw. die Zurückweisung meines Widerspruchs, der vor dem Klinikaufenthalt stattfand). Begründet wurde dies mit einer Fristversäumnis für eine Erklärung, die ich damals hätte abgeben sollen (Es ging um die Begründung meines Widerspruchs. Ich, bzw. die Juristin meiner Rechtschutzversicherung hielten damals die Erklärung nicht mehr für notwendig, da ja inzwischen hinsichtlich der Erkrankung eine medizinische Reha eingeleitet wurde (der genannte Klinikaufenthalt). Wozu soll man einen Widerspruch begründen, wenn doch während dieser med. Reha die LTA-Notwendigkeit geklärt werden sollte? Ich stellte daraufhin einen Überprüfungsantrag in der Meinung, es handele sich um ein Irrtum. Nach drei weiteren Monaten erhielt ich dann, mittlerweile Hartz 4 - Empfänger, die Mitteilung, dass es sich bei der Ablehnung nicht um einen Irrtum handelt. Die LTA wurde also nach einer Zusage wieder abgelehnt wegen einer (angeblichen) Fristversäumnis, die vor der Zusage stattfand. Es ist einfach unglaublich, was hier stattfindet. Das die Gesundheit der Versicherten nicht im Vordergrund steht läßt sich ja vermuten. Aber dass eine Einrichtung, wie die Deutsche Rentenversicherung, derart in die Trickkiste greift, um unabhängig von der eigentlichen Sachlage Ablehnungsgründe heranzieht, war für mich unvorstellbar. Zumal es ja schon eine LTA-Zusage gab. Hat vielleicht jemand eine Idee, wie es noch gütlich weitergehen könnte, bevor es zur Klage kommt (Ich glaube nicht, das Klinikangehörige, aufgrund der Rentenversicherungsnähe, die dortige Zusage der LTA bestätigen werden)? MfG Gunnar O.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.10.2014 | 14:59

Hallo Gunnar O.,

den geschilderten Sachverhalt können wir ohne Einsicht in die Akte nicht nachvollziehen.

Wir empfehlen nochmals eine Kontaktaufnahme mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers, eventuell läßt sich die Problematik in einem persönlichen Gespräch aufklären. Sollte dies nicht möglich sein, sollten Sie einen neuen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen und unabhängig, von seinerzeit eventuell versäumten Fristen, um Auswertung des Entlassungsberichtes der bereits durchgeführten, medizinischen Reha-Maßnahme im Hinblick auf zukünftige berufliche Leistungen/Maßnahmen bitten.

13 Antworten

KSCam 03.10.2014 | 20:16
Da sieht es wohl schlecht aus. 1.) auf mündliche Zusagen können Sie sich kaum berufen, die werden Sie nicht beweisen können. 2.) Eine Klinik bewilligt nie eine LTA, das macht immer der RV Träger per Bewilligungsbescheid. Was Ihnen in der Klinik zugesagt wurde, waren bestenfalls persönliche Einschätzungen von Leuten, die in dieser Sache nicht entscheidungsbefugt sind. PS 3.) Maßnahmen die Sie beruflich weiterbringen kann nicht nur die DRV erbringen sondern bei Hartz4 Empfängern auch das Jobcenter. Wenn die DRV ablehnt kann doch auch das Jobcenter Ihnen mit beruglichen Maßnahmen helfen - ist doch deren ureigenster Job......
Christina Nowakam 03.10.2014 | 21:19
Hallo Gunnar O. Niemand kann im Namen vom Jemanden anderen eine Zusage machen. Insofern war die Aussage in der Klinik sicherlcih als Empfehlung gedacht. Ja und wenn Sie und Ihre Rechtsvertretung, den Widerspruch vor der Reha-Maßnahme nicht begründet haben, dann ist doch wohl kaum die DRV schuld. Termine sind dazu da eingehalten zu werden und die DRV hat es einfach nicht nötig, in die Trickkiste zu greifen. Derartige Äußerungen sind unangebracht, zumal das Dilemma Sie selbst verschuldet haben.
Gunnar O.am 04.10.2014 | 00:08
Hallo Christina Nowak, auch vielen Dank für Ihre Antwort. Sicherlich sind Regeln dazu da, um eingehalten zu werden. Wenn sich aber ein Sachverhalt ergibt, der die jeweilige Regel nicht nur überflüssig macht, sondern auch noch inhaltlich widerspricht, dann ist diese Regel, bei etwas gesundem Menschenverstand, jawohl hinfällig. Nennen Sie mir bitte nur ein Beispiel, das dieser Aussage widerspricht. Meine Behauptung, dass in die "Trickkiste gegriffen" wird, ist von mir vielleicht etwas unglücklich formuliert worden. Es ist aber doch wohl jedem klar, dass Versicherungseinrichtungen allgemein natürlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Leistungspflicht zu vermeiden. Das gilt natürlich auch für die Deutsche Rentenversicherung. Vermutlich kommt es dabei dann auch mal zu etwas fragwürdigeren Vorgehensweisen, wie in meinem Fall. Wieso z.B. hat man sonst die Fristversäumnis nicht gleich direkt als Ablehnungsgrund genannt, sondern erst viel später nach LTA-Zusage? Die Möglichkeit einer LTA ist für mich, nach der langen Erkrankung, natürlich von großer zukunftsentscheidender Bedeutung. Ich habe versucht das so sachlich wie möglich zu schildern, aber natürlich ist man erbost, wenn die LTA-Zusage offensichtlich im Nachhinein, auf die hier genannte Weise ohne sachlichen Grund, gegenstandslos gemacht werden soll. Liebe Grüße Gunnar
Gunnar O.am 03.10.2014 | 21:58
Hallo KSC, danke für die schnelle Antwort. zu 1.) Das ist richtig. Die mündliche Zusage zu beweisen, dürfte mir schwerfallen. Zudem ist das, was mir traumatisch wiederfahren ist, so extrem und grotesk, dass ich eh schon Glaubwürdigkeitsprobleme habe. Bevor endlich ein Trauma diagnostiziert wurde, hieß es, ich hätte eine ausgeprägte Psychose. Ggf. dann vor Gericht zu behaupten, ich hätte bereits eine mündliche LTA-Zusage erhalten, dürfte man demnach vermutlich nicht viel Glauben schenken. zu 2.) Auch das ist mir schon klar gewesen. Vielleicht kam das in meiner Schilderung nicht so deutlich rüber. Der von mir genannte Rentenversicherungsangestellte, der bei der LTA-Zusage in der Klinik zugegen war (bzw. auch diese Zusage machte), war aber sicherlich entscheidungsbefugt. Es wird bestimmt so sein, das der Vorgang irgendwie dokumentiert wurde (Fand in der Abteilung "Sozialer Dienst" der Klinik statt). Aber wie daran kommen? Ich glaube kaum, dass man mir da Auskunft erteilen wird. Ich hatte schon zu dem Zeitpunkt meine Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der LTA-Zusage und wandte mich deswegen anschließend an den Chefarzt. Seine (wortwörtliche) Antwort: "Machen sie sich keine Sorgen, Herr O.. In 99% der Fälle wird von der Rentenversicherung entsprechend der Klinikempfehlung entschieden!" Dann gehöre ich wohl zu dem 1% der Fälle. zu 3.) Klar wird man mir wohl irgendwie beim Jobcenter helfen. Wenn, dann hoffentlich auch in meinem Sinne. Diese Einrichtung ist aber bekannt dafür, dass nicht immer auch zum Wohle der "Kunden" entschieden wird. Das es jetzt in meinem Fall zum Hartz 4 - Status kommen musste, hätte ich nie gedacht (ist natürlich nicht diskriminiertet gemeint - aber es steht wohl außer Frage, dass sich niemand so ein Abhängigkeitsverhältnis wünscht). Das ist aber nicht die richtige Zuständigkeit. Die Rentenversicherung ist doch in erster Linie zuständig, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht in seinen alten Job zurück kann. Es kann doch nicht richtig sein, eine (aus meiner Sicht) ungerechtfertigte Ablehnung hinzunehmen, da es ja noch eine andere "Hilfseinrichtung" gibt: die letzte Instanz Jobcenter.
der islam gehört nicht zur brdam 04.10.2014 | 14:10
zitat : "Ich sollte zum Abschluß einer Gesundschreibung zustimmen, da dies Voraussetzung für die LTA sei " wie blauäugig muss man(n) sein um so etwas zu unterschreiben ? wenn i krank bin, dann bin i krank und unterschreibe keine " Gesundung " weil mir iwelche dahergelaufende das so vorschreiben. kopfschüttel
Mustafa Yıldırım Ahmadam 04.10.2014 | 14:49
"der islam gehört nicht zur brd" Ihr Name ist einfach nur geschmacklos!
der islam gehört nicht zur brdam 05.10.2014 | 12:00
schön das sie das für sich so entschieden haben, und nun ? haben sie für ihre aussage auch einen Hintergrund ? , dann her damit !
Feliam 06.10.2014 | 13:46
Wenn die LTA-Bewilligung tatsächlich nur an einer nicht eigehaltenen Frist gescheitert ist, was hindert Sie denn daran, einen erneuten Antrag zu stellen? Wenn inhaltlich nichts gegen eine Bewilligung spricht, könnte doch hier ganz schnell eine Zusage erfolgen. Oder geht es ggf. um noch nicht erfüllte Vorversicherungs-(=Warte-)zeiten?
Gunnar O.am 07.10.2014 | 14:42
GroKo schrieb

Geh arbeiten und gut ist.

Geh arbeiten und gut ist.
Was meinen Sie wohl, was ich versuche, nachdem mir klar wurde, dass man sich offenbar nicht an die LTA-Zusage halten will. Aber bewerben Sie sich dochmal mit so einer nun entandenen Lebenslauflücke von 2,5 Jahren.
Gunnar O.am 07.10.2014 | 22:12
Danke! Ich werde mich morgen entsprechend an die Reha-Sachbearbeitung wenden. Zunächst telefonisch an die Widerspruchsstelle, da meine Akte da ja vermutlich noch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist verbleibt. Ich hoffe, ich liege damit richtig, dass das jetzt zunächst der richtige Ansprechpartner ist. Ein persönliches Gespräch wäre super! MfG Gunnar O.
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