Hallo Gunnar O.,
den geschilderten Sachverhalt können wir ohne Einsicht in die Akte nicht nachvollziehen.
Wir empfehlen nochmals eine Kontaktaufnahme mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers, eventuell läßt sich die Problematik in einem persönlichen Gespräch aufklären. Sollte dies nicht möglich sein, sollten Sie einen neuen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen und unabhängig, von seinerzeit eventuell versäumten Fristen, um Auswertung des Entlassungsberichtes der bereits durchgeführten, medizinischen Reha-Maßnahme im Hinblick auf zukünftige berufliche Leistungen/Maßnahmen bitten.