Hallo Gunnar O.,
den geschilderten Sachverhalt können wir ohne Einsicht in die Akte nicht nachvollziehen.
Wir empfehlen nochmals eine Kontaktaufnahme mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers, eventuell läßt sich die Problematik in einem persönlichen Gespräch aufklären. Sollte dies nicht möglich sein, sollten Sie einen neuen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen und unabhängig, von seinerzeit eventuell versäumten Fristen, um Auswertung des Entlassungsberichtes der bereits durchgeführten, medizinischen Reha-Maßnahme im Hinblick auf zukünftige berufliche Leistungen/Maßnahmen bitten.
Danke!
Ich werde mich morgen entsprechend an die Reha-Sachbearbeitung wenden. Zunächst telefonisch an die Widerspruchsstelle, da meine Akte da ja vermutlich noch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist verbleibt. Ich hoffe, ich liege damit richtig, dass das jetzt zunächst der richtige Ansprechpartner ist.
Ein persönliches Gespräch wäre super!
MfG Gunnar O.
Danke!
Ich werde mich morgen entsprechend an die Reha-Sachbearbeitung wenden. Zunächst telefonisch an die Widerspruchsstelle, da meine Akte da ja vermutlich noch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist verbleibt. Ich hoffe, ich liege damit richtig, dass das jetzt zunächst der richtige Ansprechpartner ist.
Ein persönliches Gespräch wäre super!
MfG Gunnar O.
Wenn die LTA-Bewilligung tatsächlich nur an einer nicht eigehaltenen Frist gescheitert ist, was hindert Sie denn daran, einen erneuten Antrag zu stellen? Wenn inhaltlich nichts gegen eine Bewilligung spricht, könnte doch hier ganz schnell eine Zusage erfolgen.
Oder geht es ggf. um noch nicht erfüllte Vorversicherungs-(=Warte-)zeiten?
Geh arbeiten und gut ist.
Geh arbeiten und gut ist.Was meinen Sie wohl, was ich versuche, nachdem mir klar wurde, dass man sich offenbar nicht an die LTA-Zusage halten will. Aber bewerben Sie sich dochmal mit so einer nun entandenen Lebenslauflücke von 2,5 Jahren.
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