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LTA Antrag

von Karina13.03.2017 | 16:17
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7 Antworten

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Hallo, was bedeutet es wenn über meinen LTA Antrag entschieden wurde und dieser nun beim sozialmedizinischen Dienst liegt? Wenn ich schon über die Rentenversicherung in einer medizinischen Rehaklinik war und die Ärzte dort klare Empfehlungen abgegeben haben, was entscheidet der sozialmedinische Dienst denn?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karina,

Sie haben bereits die zutreffenden Antworten auf Ihre Frage erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere auf die Beiträge von „???“ und „KSC“ verweisen.

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6 Antworten

Kahlaam 13.03.2017 | 16:26
Hallo Karina, Sie müssen schon abwarten wie der der sozialmedizinischer Dienst der DRV entscheidet. Man könnte nur spekulieren. Welche Empfehlungen haben die Ärzte der Reha denn abgegeben? Das Sie einen LTA beantragen sollen? Und wenn ja, wollen Sie das auch? Möchten Sie wieder arbeiten? Oder doch lieber Erwerbsminderungsrente beantragen? Sie müssten schon konkreter werden. Gruß
Karinaam 13.03.2017 | 16:32
die Ärzte der Reha halten LTA Antrag für dringend erforderlich. Aufgrund einer Wirbelsäulenoperation kann ich in meinen alten Beruf nicht mehr zurück. Ich möchte umbedingt eine Umschulung machen.
Kahlaam 13.03.2017 | 19:18
Dies ist nur eine Empfehlung der Reha Ärzte. Letztendlich entscheidet der sozialmedizinischer Dienst der DRV. Eine Umschulung zu bekommen wird nicht einfach werden. Hängt von einigen Faktoren ab z.b. Ihr Alter . Wünsche Ihnen viel Glück. Mfg
???am 13.03.2017 | 18:31
Die Reha-Ärzte sprechen Empfehlungen aus. Der sozialmedizinsche Dienst entscheidet unter Berücksichtigung dieser Empfehlung, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen.
KSCam 13.03.2017 | 20:14
Umschulung wäre eine Möglichkeit einer LTA Maßnahme, weitere wären Einarbeitungsgszuschuß, Kurse die nötig sind, technische Hilfsmittel, u.v.m. Wenn LTA dem Grunde nach bewilligt wird (entscheidet die DRV und nicht der Arzt der Rehaklinik) wird die Art der Maßnahme geprüft. In aller Regel ist da auch ein Rehafachberater eingeschaltet - dem, bzw. der Sachbearbeitung der DRV können Sie jederzeit Ihre Wunschvorstellung mitteilen, also z.B. als was Sie umschulen wollen. Die Eignung dazu und die Chancen werden im Verwaltungsverfahren geprüft. Einen 61 jährigen Frisör wird man sicher nicht in 2 Jahren zum technischen Zeichner umschulen.......damit der dann mit 63 arbeitsloser Berufsanfänger ohne jegliche Berufspraxis ist,
Karinaam 13.03.2017 | 20:53
Vielen Dank für die Antworten. Da ich erst 35 jahre alt/jung bin hoffe ich mal das die DRV in meinem Interesse und natürlich auch meiner Krankheit entsprechend entscheiden wird.
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