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LTA-Antrag bei Rentenversicherung und arbeitslos

von Tino30.09.2026 | 09:50
26 Ansichten
2 Antworten

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Hallo liebes Forum, ich habe bei der Rentenversicherung einen LTA-Antrag gestellt, dies wurde in der medizinischen Reha empfohlen. Zwischenzeitlich musste ich mich arbeitslos melden. Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert. Mein Berater bei der Arbeitsagentur hat mir erklärt, dass ich zwar Arbeitslosengeld bekommen, man jedoch vorerst nichts weiter für mich machen könne bezügl. Qualifizierung, da zuerst abgewartet werden MUSS bis die Rentenversicherung entschieden hat, ob sie mir Leistungen bewilligen. Stimmt das so , dass die AfA ein "Leistungsverbot" hat, solange die RV nicht entschieden hat?

2 Antworten

Falsches Forum!am 30.09.2026 | 10:04
Diese Antwort obliegt allein der AfA und nicht der Rentenversicherung, da es um eine Entscheidung der Agentur für Arbeit geht. Ggf. können Sie sich an das Elo-Forum wenden.
DaViam 30.09.2026 | 10:26
Das ist eine Zuständigkeitsfrage. In Ihrem Fall ist für eine berufliche Reha der Rentenversicherungsträger zuständig. Da mischt sich die Agentur für Arbeit nicht ein.
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